Wer sich mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert ist unter umständen für lange Zeit außer Gefecht gesetzt. Zum unsicheren Krankheitsverlauf kommt schnell finanzielle Unsicherheit hinzu, die sehr belastend sein kann. Eine Krankentagegeld-Versicherung kann helfen. Grenzgänger sollten sich daher informieren, wie Sie derzeit für den Fall der Fälle abgesichert sind.

Inhalt
Corona ist eine globale Pandemie und breitet sich aus
Am 30. Januar 2020 stufte die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) die COVID-19 Erkrankung als „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ein. Am 11. März 2020 folgte dann die Einstufung als Pandemie.
Seitdem hat sich der Coronavirus in der ganzen Welt ausgebreitet und legt derzeit in Europa das öffentliche und private Leben lahm. Und laut Experten stehen wir noch ganz am Anfang.
Wie sind Grenzgänger betroffen?
Berufspendler, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und in Deutschland leben sind gleich mehrfach betroffen. Viele kleine Grenzübergänge sind geschlossen, was zu Umwegen und Staus auf dem Arbeitsweg führt. Zudem werden Kontrollen an den Grenzen durchgeführt und Beamte fordern einen triftigen Grund für die Grenzüberquerung (mehr dazu hier).
Wer kann, arbeitet von zu hause. Doch ist das nicht für alle Arbeitnehmer möglich. Einige Berufe, wie z.B. die Pflege, setzen physische Anwesenheit selbstverständlich voraus.
Wer für den Beruf pendelt und zwangsläufig mit anderen Menschen in Kontakt kommen muss, hat ein erhöhtes Risiko, sich zu infizieren. Alle hygienischen und präventiven Maßnahmen sind daher selbstverständlich von allen unbedingt einzuhalten.
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Was passiert, wenn ich mich mit Corona infiziere?
Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, finden sich häufig mit unbeantworteten Fragen und Unsicherheit konfrontiert. Der Verlauf der Krankheit wird erst anfänglich von Experten verstanden. Denn schwere Krankheitsverläufe gibt es nicht nur bei älteren oder vorbelasteten Patienten, sondern auch bei jungen gesunden Menschen.
Wer den Verdacht hat, sich infiziert zu haben und Symptome entdeckt, sollte einen Arzt konsultieren. Der Arzt kann dann über die Maßnahmen und Krankschreibung entscheiden.
Viele aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (Link).
Wer zahlt bei Infektion mit Corona?
Krankenversicherungen behandeln die Folgen einer Infektion mit Corona in der Regel wie andere Krankheiten auch. Das heißt, dass Sie als Grenzgänger die gleichen Ansprüche haben wie sonst auch.
Zu beachten ist dabei, dass die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in der Schweiz für einen relativ kurzen Zeitraum gewährleistet wird. Da jeder Kanton einen eigenen Schlüssel dazu hat, sollten Sie dies überprüfen. Hier zwei Beispiele:
Lohnfortzahlung
Berner Skala | |
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Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
2. Jahr | 1 Monat |
3. und 4. Jahr | 2 Monate |
5. bis 9. Jahr | 3 Monate |
10. bis 14. Jahr | 4 Monate |
15. bis 19. Jahr | 5 Monate |
20. bis 25. Jahr | 6 Monate |
Basler Skala | |
---|---|
Im 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
2. und 3. Jahr | 2 Monate |
4. und 10. Jahr | 3 Monate |
11. bis 15. Jahr | 4 Monate |
16. bis 20. Jahr | 5 Monate |
Ab 21. Dienstjahr | 6 Monate |
Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger
Um den Lohnausfall nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber auszugleichen kann eine Krankentagegeldversicherung für Grenzgänger abgeschlossen werden. Je nach Tarif garantiert diese eine Kompensation von bis zu 720 Tagen (2 Jahren).
Einige Arbeitgeber bieten von Unternehmensseite eine Krankentagegeldversicherung an. Dies sollten Sie unbedingt prüfen und ggf. eine eigene Versicherung abschließen, um finanzielle Einbußen im Falle einer Krankheit zu vermeiden. Denn gerade dann wird finanzielle Sicherheit benötigt.
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