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Grenzgängerberatung

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Grenzgängerbewilligung Schweiz (Ausweis G)

Aktualisiert am

Sie planen als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten? Als Bürger eines EU und EFTA-Staats müssen Sie dafür eine sogenannte Grenzgängerbewilligung Schweiz (Ausweis G) beantragen. Damit Ihr Antrag erfolgreich ist und genehmigt wird, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden. Welche das sind und wie Sie die Bewilligung beantragen, haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.

Voraussetzungen der Grenzgängerbewilligung

Bevor Sie sich mit dem eigentlichen Antrag der Arbeitserlaubnis für Grenzgänger (auch „G Bewilligung“ oder „Ausweis G“) beschäftigen, sollten Sie prüfen, ob Sie alle Voraussetzungen und Bedingungen für die Erteilung der Bewilligung erfüllen. Denn eine erfolgreiche Applikation ist die Voraussetzung dafür, in der Schweiz arbeiten zu dürfen.
Grundsätzlich ist die Grenzgängerbewilligung für ausländische Personen vorgesehen, die in der Schweiz arbeiten und im Ausland wohnen wollen. Bürger von EU- und EFTA-Staaten, die an die Schweiz angrenzen haben es dabei besonders einfach. Aber auch Bürger von Drittstaaten können eine Genehmigung erhalten. Besondere Regelungen gelten für Einwohner von Kroatien, Bulgarien und Rumänien.


Wer kann die Grenzgängerbewilligung beantragen?

grenzgängerbewilligung-europa

Die attraktiv hohen Gehälter in der Schweiz und die dazu relativ niedrigen Lebenshaltungskosten im angrenzenden Ausland, geben dem Arbeiten in der Schweiz als Grenzgänger einen besonderen Reiz.
Eine Beantragung der Bewilligung ist dann möglich, wenn Sie als Ausländer im Grenzgebiet zur Schweiz wohnen und ein Jobangebot in der Schweiz vorliegen haben. Auch bei einem geplanten Studium oder für den Schulbesuch kann und muss eine Grenzgängerbewilligung beantragt werden.

Personen aus Drittstaaten, die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten möchten, müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. Zur Beantragung muss in diesem Fall ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem Nachbarstaat der Schweiz vorliegen und die Wohnhaft nachweislich seit mindestens sechs Monaten im genannten Nachbarstaat in der Grenzregion zur Schweiz liegen. Im Gegensatz zu Bürgern der direkten Nachbarstaaten wird Personen aus Drittstaaten die Bewilligung auch nur für eine bestimmte Region oder einen Kanton erteilt. Für Grenzgänger aus den EU/ EFTA-Staaten gilt hingegen die volle Personenfreizügigkeit.


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Für Bürger der Nachbarstaaten der Schweiz:

  • Staatsangehörigkeit eines EU/ EFTA-Staates
  • Wohnhaft in einer Grenzregion, die als solche zwischen der Schweiz und dem Nachbarstaat festgelegt ist
  • Die erforderlichen Antragsunterlagen können sich je nach Staat unterscheiden und sind vollständig auszufüllen
  • Arbeitsnachweis von einem Arbeitgeber oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit im Land
  • Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch müssen in offizieller Übersetzung vorliegen

Zusätzliche Anforderungen für Bürger aus Drittstaaten:

  • Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in dem Nachbarstaat
  • Wohnhaft seit mindestens 6 Monaten in der Grenzregion des Nachbarstaates

EU-Staaten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Italien, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

EFTA-Staaten

Fürstentum Liechtenstein, Island, Norwegen

Besondere Übergangsregelungen

Bulgarien, Rumänien, Kroatien


Bedingungen der Grenzgängerbewilligung

Seit dem 1. Juni 2017 gelten für alle EU-/EFTA-Staaten die gleichen Regelungen bezüglich der Grenzgängerbewilligung Schweiz. Lediglich die Staaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien unterliegen einer Übergangsregelung, da für diese Länder erst ab dem 1. Mai 2019 die volle Personenfreizügigkeit besteht.
Die Bewilligung kann sowohl von Personen beantragt werden, die als Angestellter eines Unternehmens in der Schweiz arbeiten werden, als auch von Personen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen möchten. Im letzteren Fall werden umfassendere Unterlagen zur Genehmigung der selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz benötigt, unter anderem ein umfassender Businessplann.

Regelungen für die Grenzgängerbewilligung in der Schweiz

  • Es besteht das Recht auf berufliche und geographische Mobilität innerhalb der Schweiz
  • Die Rückkehr an den Wohnort im Ausland muss mindestens einmal in der Woche erfolgen
  • Arbeitslosengeld und entsprechende Entschädigungen erhalten Grenzgänger nicht in der Schweiz, sondern im Land ihres Wohnsitzes
  • Aufgrund der Tätigkeit in der Schweiz ist es erforderlich, dass die Grenzgänger eine Krankenkasse in der Schweiz haben. Am besten wenden Sie sich an die Grenzgängerberatung.
  • Der Erwerb einer Zweitwohnung oder einer Immobilie in der Schweiz ist für Grenzgänger grundsätzlich möglich
  • Die Grenzgängerbewilligung muss während der Arbeit stets mitgeführt werden
  • Steuern werden im Wohnsitzland gezahlt. Zusätzlich erhebt die Schweiz jedoch eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% des Einkommens
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Es ist sehr wichtig zu beachten, dass die Bewilligung bei Einwohnern von Drittstaaten nicht für die gesamte Schweiz erteilt wird. Vielmehr handelt es sich um eine örtlich begrenzte Bewilligung. Jeder Wechsel der Arbeitsstelle ist zunächst einmal vorzutragen und muss von den verantwortlichen Behörden bestätigt werden.

Auch für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Grenzgänger in der Schweiz gilt, dass jede berufliche Änderung den Behörden gemeldet werden muss. Auch wenn die Änderung des Geschäftsfeldes möglich ist, obliegt es den Behörden diese zu genehmigen. Es handelt sich bei der Bewilligung einer selbstständigen Tätigkeit daher nicht um eine Möglichkeit, frei einer beliebigen Tätigkeit in der Schweiz nachzugehen.


Laufzeiten der Grenzgängerbewilligung

Die Laufzeit der Grenzgängerbewilligung in der Schweiz für Arbeitnehmer ist von der vertraglichen Dauer des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz abhängig. Selbstständige müssen Nachweise über ihre Tätigkeiten und einen ausführlichen Businessplan vorlegen, um eine Bewilligung zu erhalten. Die Verlängerung der Bewilligung muss grundsätzlich vor Ablauf der Frist der aktuellen Bewilligung beantragt werden.

Laufzeiten

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag in der Schweiz für einen Zeitraum von 3 Monaten bis zu einem Jahr erhalten? Dann erhalten Sie aufgrund der Arbeitsbescheinigung eine entsprechende Bewilligung für genau diesen Zeitraum.
  • Bei Vorlage eines unbefristeten Arbeitsvertrages oder einem solchen, der über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten abgeschlossen wurde, erhalten Sie in der Regel eine Grenzgängerbewilligung für einen Zeitraum von 5 Jahren.
  • Grenzgänger, die in der Schweiz eine selbstständigen Tätigkeit nachgehen erhalten bei entsprechendem Nachweis eine Bewilligung über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Für einen Antrag auf eine Grenzgängerbewilligung werden einige Unterlagen zwingend benötigt. Besonders wichtig ist der Antrag A1. Dabei handelt es sich um das “Gesuch Ausländerbewilligung”, das auch für die Aufenthaltserlaubnis, die Einreisebewilligung und den Familiennachzug auszufüllen ist.

Im Falle eines Antrags auf die Grenzgängerbewilligung kreuzen Sie das entsprechende Feld an und müssen Ihre Personalien angeben. Der Arbeitgeber füllt die Rückseite des Formulars aus. Dieser Schritt ist für einen erfolgreichen Antrag ebenfalls sehr wichtig, da für die Bewilligung zum Arbeiten in der Schweiz ein gültiger Arbeitsvertrag und damit ein Arbeitgeber erforderlich ist.

Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  • Arbeitsvertrag oder Arbeitsbescheinigung oder Nachweis der selbstständigen Tätigkeit in der Schweiz
  • Gültige Bescheinigung über den Hauptwohnsitz
  • Passfoto
  • Eine Kopie vom Reisepass oder vom Personalausweis
  • Für Schüler oder Studenten: Die Bestätigung der Schule oder eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität

In einigen Fällen können die Behörden im Kanton noch zusätzliche Unterlagen anfordern. Für die Bearbeitung des Antrags fällt eine Bearbeitungsgebühr an, die in Schweizer Franken zu entrichten ist. Die Bearbeitungszeit dauert etwa zwei bis drei Wochen.


Was ist der Grenzgängerausweis?

Viele Kunden fragen uns nach einem Grenzgängerausweis. Die Grenzgängerbewilligung wird in Form eines „Ausländerausweis G“ EU/EFTA ausgegeben. Dies ist gleichzeitig der Grenzgängerausweis.

Sollten Sie bereits Grenzgänger sein und den Grenzgängerausweis aus irgendwelchen Gründen nicht vorliegen haben, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Amt im Kanton Ihrer Arbeitsstelle.


Zusätzliche Informationen

Sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Unterlagen bei der Beantragung der Grenzgängerbewilligung Schweiz vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen und Sie alle oben genannten Anforderungen erfüllen. Beachten Sie außerdem, dass ein gültiger Arbeitsvertrag für die Tätigkeit in der Schweiz bereits vorliegen muss.

Wenn Sie als Grenzgänger eine Tätigkeit in der Schweiz aufnehmen, gelten bestimmte Regelungen für den Abschluss Ihrer Grenzgänger Krankenversicherung. Informieren Sie sich hier über die Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz.

Abhängig von Ihrer individuellen Situation können verschiedene Möglichkeiten der Krankenversicherung, Sozialversicherung und der finanziellen Vorsorge als Grenzgänger in der Schweiz besonders interessant sein. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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