
Noch bis zum 31. März 2023 wechseln!
Günstigere Prämie bei gleicher Leistung
Alle Grenzgänger können noch bis zum 31. März 2023 die Krankenversicherung in der Schweiz wechseln, um ab dem 1. Juli von den günstigeren Prämien zu profitieren.
So einfach geht’s:
1.
Anbieter vergleichen
Vergleichen sie die Prämien der Krankenversicherungen, um den günstigsten Tarif zu erhalten.
2.
Online Antrag ausfüllen
Nutzen Sie den Online Antrag, für einen schnellen und einfachen Wechsel zu den günstigsten Prämien.
3.
Aktuelle KV kündigen
Kündigen Sie Ihre aktuelle Krankenversicherung in der Schweiz bis zum 31. März 2023!
Anbieter vergleichen und sparen
Die aktuellen Tarife der drei günstigsten Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz.
Wählen Sie die gewünschte Versicherung und klicken Sie auf „Online Antrag“.
Im nächsten Schritt können Sie Ihren Preis berechnen und eines unserer Pakete buchen oder wählen Sie weiter unten „Nur KVG“.

★★★★★
bis 18 Jahre:
CHF 50,90
19 – 25 Jahre:
CHF 158,90
ab 26 Jahre:
CHF 211,80

★★★★★
bis 18 Jahre:
CHF 54,90
19 – 25 Jahre:
CHF 175,60
ab 26 Jahre:
CHF 219,50

★★☆☆☆
bis 18 Jahre:
CHF 79,10
19 – 25 Jahre:
CHF 284,60
ab 26 Jahre:
CHF 316,20
Häufig gestellte Fragen
Alle Grenzgänger können bis zum 31. März ihre aktuelle Grenzgänger-Krankenversicherung in der Schweiz kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wenn sie über eine ordentliche Grundversicherung mit einer Franchise von 300 Franken verfügen.
– Sie sind Grenzgänger (G-Bewilligung).
– Sie sind aktuell in der gesetzlichen (Grenzgänger-)Krankenversicherung nach KVG in der Schweiz versichert.
– Sie verfügen über eine ordentliche Grundversicherung mit einer Franchise von 300 Franken.
– Sie kündigen ihre aktuelle Krankenversicherung bis zum 31. März.
Falls Sie von Ihrem Optionsrecht gebrauch gemacht haben, um sich von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen, können Sie nicht ohne weiteres in die KVG zurück wechseln! Buchen Sie hier einen Beratungstermin
Die Leistungen der gesetzlichen Grenzgänger-Krankenversicherungen in der Schweiz sind immer gleich, da sie gesetzlich festgelegt sind.
Da die Krankenversicherungen Ihre Prämienhöhe immer wieder anpassen, kann sich ein Wechsel zur günstigsten Versicherung lohnen.
Grenzgänger können zu zwei Terminen im Jahr Ihre Grenzgänger-Versicherung wechseln:
1. Juli (Kündigung bis 31. März)
1. Januar (Kündigung bis 30. November)
Mit großem Abstand zu anderen Anbietern sind Sympany und Swica die beiden günstigsten Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz.
Ja. Grenzgänger können beliebig oft zwischen den Krankenkassen wechseln, solange sie in der KVG in der Schweiz versichert sind und nicht von ihrem Optionsrecht gebrauch machen.
Zu berücksichtigen sind jedoch die Kündigungs- und Wechseltermine, die für alle Grenzgänger gleich sind.
Die Krankenkassen in der Schweiz sind gesetzlich dazu verpflichtet Sie anzunehmen. Es besteht daher kein Risiko.
Eine Ausnahme: Wenn Sie sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreit haben (Optionsrecht), können Sie nicht ohne weitere in die KVG zurück wechseln.
Nein. Wenn Sie von Ihrem Optionsrecht gebraucht gemacht haben und nicht in der gesetzlichen Schweizer Krankenversicherung versichert sind, können Sie nicht ohne weiteres zurück zur Swica oder Sympany wechseln. Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Optionen. Buchen Sie dafür einfach einen kostenlosen Termin.
Bei Fragen zu Ihrer Krankenversicherung können Sie sich direkt an uns wenden. Vereinbaren Sie dazu einfach einen kostenfreien Termin oder rufen Sie uns direkt an unter +49 8388 33 298 80.
Zudem können Sie sich auch direkt an die Hotline Ihrer Krankenversicherung wenden.
Grenzgaenger-ch.de bietet Ihnen nicht nur viele Informationen zur Tätigkeit als Grenzgänger und einen unabhängigen Vergleich der aktuellen Krankenversicherungen für Grenzgänger.
Unser Team steht Ihnen auch persönlich per Telefon, Email und vor Ort bei allen Fragen zur Verfügung. Vom Erstgespräch bis zur Beratung zu Versicherungen und Finanzen bis hin zur Betreuung und Beratung im Schadensfall sind wir für Sie da.