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Grenzgängerberatung

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Schweizer Krankenversicherung (KVG) für Grenzgänger

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Aktualisiert am

Lesezeit ca. 3 Minuten

Wer in der Schweiz arbeitet ist automatisch dort krankenversicherungspflichtig. Grenzgänger können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, dies empfiehlt sich aber nur unter bestimmten Umständen.

Eine Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) in der Schweiz bietet gleich mehrere Vorteile

  • die Beitragshöhe ist anders als in Deutschland einkommensunabhängig,
  • ein Wechsel in eine andere Versicherungsart bleibt möglich,
  • freie Wahl der Krankenkasse im Heimatland.

Schweizer Krankenversicherung (KVG) für Grenzgänger

Die gesetzliche Pflichtversicherung ist auch für Grenzgänger aus Deutschland in der Schweiz verpflichtend. Die Leistungen der Krankenversicherung sind dabei durch das KVG geregelt und bei allen Anbietern gleich.
Anders als in Deutschland ist die Höhe der Beiträge (bzw. Prämien, wie es in der Schweiz heißt) nicht von der Höhe des Einkommens des Versicherungsnehmers abhängig. Dadurch ergeben sich gerade bei höheren Einkommen deutliche Ersparnisse gegenüber dem deutschen System.

Aushilfskrankenkasse in Deutschland

Dank des bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz können Grenzgänger, die im EU/EFTA-Modell versichert sind sowohl im Erwerbsortland (Schweiz) als auch im Wohnland (Deutschland) Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Dazu nominieren Sie eine Gesetzliche Krankenkasse in Deutschland als Aushilfskasse (bzw. Kooperationskasse). Dieser legen Sie das Formular E106 vor, das Sie von Ihrer Schweizer Krankenkasse erhalten.

Optionsrecht bei KVG

Als Grenzgänger haben Sie den Vorteil des Optionsrechts. Durch dieses können Sie sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, um sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei einer privaten Krankenkasse in Deutschland versichern zu lassen.
Sie können von diesem Optionsrecht nur ein einziges Mal gebrauch machen. In der Regel nutzen Grenzgänger das Optionsrecht nur, wenn sich daraus aufgrund der persönlichen Umstände ein wesentlicher Vorteil ergibt. Ob Sie sich in der Schweiz nach KVG versichern sollten oder von Ihrem Optionsrecht gebrauch machen sollten, besprechen Sie am besten direkt mit einem Grenzgänger-Experten. Sie können hier einen kostenlosen Beratungstermin mit uns buchen.

Leistungen nach KVG

Die Leistungen der schweizer Pflichtversicherung ist im KVG geregelt und bei allen Anbietern gleich. Bei der Wahl der passenden Krankenkasse können Sie daher vor allem nach Kundenservice und Preis entscheiden.
Eine Übersicht der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen finden Sie hier.

Da sich die Leistungen der schweizer Krankenversicherungen nach KVG von denen der deutschen Krankenkassen unterscheiden können, ist es unter Umständen sinnvoll mögliche Zusatzversicherungen zu erwägen. Da die individuellen Anforderungen und Wünsche sehr unterschiedlich ausfallen können, empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Vorteile der Versicherung nach KVG für Grenzgänger

Der größte Vorteil der Versicherung nach KVG für Grenzgänger ist die niedrige Beitragshöhe. Da sich die Prämien in der Schweiz nicht nach dem Einkommen richten, fallen sie im vergleich zu Deutschland häufig deutlich geringer aus.
Des Weiteren erhalten Sie sich bei einer Versicherung in der Schweiz das Optionsrecht, was bedeutet, dass Sie bei einer Veränderung Ihrer persönlichen Umstände, wie zum Beispiel Familiengründung oder Heirat, in eine andere Versicherung wechseln können.
Wechseln können Sie auch innerhalb des schweizer Systems zu zwei festgelegten Terminen im Jahr. Dies erlaubt es Ihnen bei Tarifänderungen von einer Versicherungsgesellschaft in eine günstigere zu wechseln.

Was bei KVG zu beachten ist

Da sich einige Leistungen nach KVG von den Leistungen deutscher Krankenkassen unterscheiden können, sollten Grenzgänger prüfen, ob gegebenenfalls Zusatzversicherungen notwendig oder gewünscht werden.
Einige Leistungen, die auch in Deutschland durch eine Zusatzversicherung abgedeckt werden sollten (z.B. eine Zahnzusatzversicherung) sollten auch in der Schweiz zusätzlich versichert werden.

Wenn Sie eine Beratung zum Thema Krankenversicherung wünschen, können Sie hier einen kostenlosen Termin buchen.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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