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Grenzgängerberatung

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Direktversicherung für Grenzgänger

Aktualisiert am

Eine Direktversicherung ermöglicht es deutschen Grenzgängern in der Schweiz von der Dritten Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems zu profitieren. Warum eine Direktversicherung für Grenzgänger sinnvoll ist und wie sie funktioniert erfahren Sie hier.

Altersvorsorge in der Schweiz

Neben der Krankenversicherung ist die finanzielle Vorsorge und Absicherung eines der wichtigsten Themen für Grenzgänger in der Schweiz.

Die Altersvorsorge in der Schweiz besteht aus drei Säulen. Diese Säulen sollen dafür sorgen, dass Arbeitnehmer nach Eintritt in das Rentenalter ausreichend finanziell abgesichert sind.

Da Grenzgänger nur Anspruch auf die ersten beiden Säulen haben, hilft eine Direktversicherung Versorgungslücken im Alter zu schließen, die durch fehlenden Anspruch auf die dritte Säule in der Schweiz entsteht.

Säule 1: Staatliche Vorsorge

Die erste Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die AHV ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch und entspricht der deutschen Rentenversicherung.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge zur AHV zu je der Hälfte. Grenzgänger behalten ihren Anspruch auf die AHV bis zum Renteneintrittsalter auch wenn sie nach Deutschland zurückkehren.

Säule 2: Berufliche Vorsorge

Die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die zweite Säule der Schweizer Sozialversicherung.

Sie ist ebenfalls eine Pflichtversicherung und wird in Form einer Pensionskasse geführt. Diese funktioniert wie ein Sparkonto, das vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer geführt wird.

Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, werden ordentlich verzinst und sind bis zum Eintritt ins Rentenalter festgelegt.

Bei Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der Schweiz wird die Pensionskasse an den neuen Arbeitgeber übertragen. Bei Aufgabe der Tätigkeit in der Schweiz oder Rückkehr nach Deutschland, werden die Ersparnisse auf einem Freizügigkeitskonto angelegt.

Säule 3: Private Vorsorge

Die dritte Säule ist die private Vorsorge. Sie ist freiwillig und aufgrund der Steuerbegünstigung sehr beliebt. Allerdings ist diese dritte Säule samt Steuerbegünstigung in ihrer ursprünglichen Form für Grenzgänger nicht zugänglich.

Seit 2007 gibt es daher die Direktversicherung für Grenzgänger, mit der Pendler aus Deutschland in der Schweiz dennoch freiwillig vorsorgen und von den Steuervergünstigungen ähnlich der Vorteile der 3. Säule in der Schweiz profitieren können.

Direktversicherung für Grenzgänger

Was ist eine Direktversicherung?

Die Direktversicherung ist eine Form der freiwilligen betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Die Eingezahlten Beiträge sind gebunden und steuerbegünstigt und bieten somit die gleichen Vorteile wie die private Vorsorge der 3. Säule in der Schweiz.

Wer kann eine Direktversicherung abschließen?

Die Direktversicherung wird vom Schweizer Arbeitgeber abgeschlossen. Dieser ist somit Versicherungsnehmer.

Arbeitgeber und Grenzgänger vereinbaren einen bestimmten Betrag, der zweckgebunden vom Bruttolohn in die Direktversicherung eingezahlt wird. Der Grenzgänger macht diese Beiträge in der Einkommensteuererklärung in Deutschland als Sonderausgaben geltend.

Warum lohnt sich eine Direktversicherung?

Die Versorgungslücke im Rentenalter wird auch trotz der Schweizer staatlichen und beruflichen Vorsorge tendenziell immer größer. Eine zusätzliche private Vorsorge ist daher auch für Grenzgänger eine wichtige Komponente der Altersvorsorge.

Eine Direktversicherung bietet hier gleich zwei finanzielle Vorteile:

  • Sie sparen für die Altersvorsorge
  • Sie erhalten steuerliche Vergünstigungen

Was ist ist zu beachten?

In Deutschland sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Beiträge des Arbeitnehmers mit mindestens 15% zu bezuschussen.

In der Schweiz haben Arbeitgeber dagegen keine Obligationen Zuschüsse zu leisten, sodass der Grenzgänger die Beiträge zur Direktversicherung in Gänze alleine trägt.

Versicherungsprodukte

Grenzgänger, die eine Direktversicherung abschließen können in der Regel aus drei Arten von Versicherungsprodukten wählen. Jede Variante hat ihre Vorzüge und die Wahl sollte gemeinsam mit einem Finanzberater getroffen werden.

Kapitallebensversicherung

Bei einer Kapital-Lebensversicherung werden die Beiträge in eine Lebensversicherung einbezahlt. Die Versicherungssumme wird bei Abschluss der Police bereits festgelegt und ändert sich nicht.

Rentenversicherung

Bei der Wahl einer Rentenversicherung erhält der Grenzgänger aus der Direktversicherung monatliche Rentenzahlungen ab Eintritt in den Ruhestand.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung investiert die Beiträge in Fondsanteile. Zu einem festgelegten Zeitpunkt werden die ersparten Beiträge dann wieder ausgezahlt.

Vorteile einer Direktversicherung

Die Direktversicherung bietet Grenzgängern in der Schweiz finanzielle und steuerliche Vorteile, die sie in Verbindung mit der hohen Flexibilität zu einem attraktiven Vorsorgeprodukt machen.

Altersvorsorge

Die Leistungen aus den ersten beiden Säulen der Schweizer Sozialversicherung reichen in vielen Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.

Eine private Altersvorsorge hebt die Rente auf ein angemessenes Niveau. Die Direktversicherung bietet hier dank vielfältiger Vorteile eine adäquate Lösung.

Steuerentlastung

Da die Direktversicherung mit einer Zweckbindungserklärung über die Beiträge einhergeht, können diese bei der Steuererklärung in Deutschland als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Bis zu 6.816 Euro (Stand 2021) können Grenzgänger pro Jahr geltend machen und damit eine Steuerersparnis von bis zu 2.862 Euro erreichen.

Wahl der Versicherungsprodukte und Leistungen

Wie oben beschrieben können Grenzgänger bei der Direktversicherung auf unterschiedliche Produkte setzen. Diese bestimmen über das Risiko, mögliche Ersparnisse und die Form der Auszahlung der Leistungen als monatliche Rente oder einmalige Ausschüttungen.

Jobwechsel und Arbeitslosigkeit

Beim Wechsel der Arbeitsstelle kann die Direktversicherung an den neuen Arbeitgeber in der Schweiz oder in Deutschland übertragen werden.

Bei Arbeitslosigkeit oder finanziellen Engpässen können in der Regel Beitragsanpassungen oder sogar Beitragsfreistellung möglich sein.

Nachteile für Grenzgänger

Kein Zuschuss für Grenzgänger

Anders als in Deutschland sind Arbeitgeber in der Schweiz nicht dazu verpflichtet die Direktversicherung mit mindestens 15% zu bezuschussen. Grenzgänger müssen daher den gesamten Beitrag selbst tragen.

Kündigung nicht möglich

Eine Kündigung der Direktversicherung für Grenzgänger in der Schweiz ist nicht möglich. Bei finanziellen Engpässen oder Verlust der Arbeitsstelle können jedoch Beitragsanpassungen oder -freistellung beantragt werden.

Auszahlung erst im Rentenalter

Vorzeitige Auszahlungen der Beiträge zur Direktversicherung sind nicht möglich. Die Ersparnisse sind bis zum festgelegten Zeitpunkt gebunden.

Fazit

Eine Direktversicherung ist eine wichtige und gute Ergänzung zur Altersvorsorge. Grenzgänger können mit einer Direktversicherung Versorgungslücken der Altersvorsorge schließen und steuerliche Vorteile erhalten.

Experten empfehlen Grenzgängern eine private Altersvorsorge abzuschließen

Direktversicherungen bieten neben der Vorsorge auch steuerliche Vorteile

Grenzgänger sollten verschiedene Anbieter vergleichen

Eine Beratung von unabhängigen Experten wird empfohlen.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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