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Grenzgängerberatung

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Arbeiten in der Schweiz

Aktualisiert am

Das Arbeiten in der Schweiz ist aus wirtschaftlicher Sicht für viele Menschen aus den angrenzenden Staaten besonders interessant. Die stabile Wirtschaft, der gute Arbeitsmarkt, die günstige Grenzgänger Krankenversicherung und nicht zuletzt die hohen Gehälter schaffen einen großen Anreiz, eine Arbeit in der Schweiz aufzunehmen.

Wer kann in der Schweiz arbeiten?

Grundsätzlich ist es jedem möglich, eine Arbeit in der Schweiz aufzunehmen. Unterschiede gibt es jedoch bei den Aufenthaltsgenehmigungen. Diese unterscheiden sich je nach Länge und Art der Tätigkeit und des Herkunftslandes des Arbeitnehmers.

Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten

Bürger bzw. Staatsangehörige der sogenannten EU/EFTA Staaten können vom freien Personenverkehr profitieren und sich bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten. Für längere Aufenthalte benötigen sie jedoch eine Aufenthaltsbewilligung, die in der Regel mit Vorlage eines gültigen Ausweises und eines Arbeitsnachweises zu erhalten ist.

Staatsangehörige aus Dritt-Staaten

Bürger von Drittstaaten – die also nicht zur EU/EFTA gehören – benötigen eine Arbeits- sowie Aufenthaltsgenehmigung, bevor sie ihre Arbeit in der Schweiz aufnehmen können. Diese unterscheiden sich je nach Herkunftsland und sind individuell abzuklären.

EU/EFTA-Staaten

(Quelle: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html#)

Arbeiten in der Schweiz: Welche Bewilligungen wird benötigt?

Wer für weniger als drei Monate in der Schweiz arbeitet, benötigt keine besondere Aufenthaltsbewilligung oder Arbeitsbewilligung, wenn das reguläre Wohnland zu den EU/EFTA Staaten gehört. Die Tätigkeit muss jedoch dem entsprechenden Amt im Kanton gemeldet werden.

Längere Arbeitsaufenthalte, müssen dagegen nicht nur angemeldet werden, sondern es muss auch eine jeweils zutreffende Arbeitsbewilligungen eingeholt werden. Diese sind meistens:

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Die Kurzaufenthaltsbewilligung ist die Arbeitsbewilligung für Arbeitnehmer, die länger als drei Monate und kürzer als 12 Monate in der Schweiz arbeiten. Dies betrifft häufig Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag von weniger als 12 Monaten. Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben oder einen, der auf mehr als 12 Monate befristet ist, können die „Aufenthaltsbewilligung B“ beantragen. Diese Aufenthaltsbewilligung berechtigt Ausländer, die einen Job in der Schweiz haben, für fünf Jahre in der Schweiz zu leben und zu arbeiten.

Wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann der B-Ausweis nach fünf Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden. Auch eine kürzere Laufzeit von 12 Monaten wird unter umständen bewilligt, z.B. wenn der Arbeitnehmer seit mehr als 12 Monaten arbeitslos war.

Die Aufenthaltsbewilligung ist für Menschen aus den EU/EFTA Ländern vorgesehen. Menschen aus Drittländern unterliegen auch hier anderen Voraussetzungen, um eine Bewilligung zu erhalten. In der Regel benötigen sie eine Arbeitsgenehmigung und eine Arbeitsplatzgarantie von Ihrem Arbeitgeber.

Zudem sind die Aufenthaltsbewilligungen für Menschen aus Drittländern auf eine bestimmte Anzahl beschränkt und werden vor allem für hochqualifizierte Arbeitnehmer bewilligt. Der Arbeitgeber muss zudem nachweisen, die entsprechende Arbeitsstelle in der Schweiz ausgeschrieben zu haben und ohne einen passenden Kandidaten zu finden.

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Die Grenzgängerbewilligung ist für Menschen, die im Ausland wohnen und in der Schweiz Arbeiten wollen. Sie ist die Arbeitsbewilligung für alle Ausländer aus den EU/EFTA Staaten und ist daher die ideale Lösung, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen möchten.

Voraussetzung für die G-Bewilligung ist die Staatsbürgerschaft in einem EU/EFTA Staat, die erste Wohnhaft im Ausland (zum Beispiel Deutschland) und ein Arbeitsvertrag bei einem schweizerischen Arbeitgeber. Zudem müssen Ausländer täglich zwischen ihrem Wohnort im Ausland und der Arbeitsstelle in der Schweiz pendeln, um diese Bewilligung zu erhalten.

Wochengrenzgänger / Wochenaufenthalter

Grenzgänger, die nur am Wochenende zurück an ihren Wohnort pendeln sind Wochengrenzgänger oder Wochenaufenthalter. Für sie gelten besondere steuerrechtliche Bedingungen. Grenzgänger, die an mehr als 60 Tagen nicht an ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren, sind in der Schweiz voll Quellensteuerpflichtig.

Ausgenommen sind sie davon, wenn die Rückkehr an den Wohnort “nicht zumutbar” wäre, was konkret bedeutet, dass die Strecke über 110 Kilometer weit ist oder mehr als 3 Stunden beanspruchen würde. Mehr zur Grenzgängerbewilligung finden Sie hier.

Wie sind die Arbeitsbedingungen in der Schweiz?

Die Arbeitsbedingungen in der Schweiz ähneln denen in Deutschland. Die Arbeitszeiten sind auf 40 bis 44 Stunden pro Woche festgelegt und durch das schweizerische Arbeitsgesetz gesichert. Überstunden müssen entsprechend durch Freizeitausgleich oder Bezahlung ausgeglichen werden. 

Ein großer Unterschied zu den Arbeitsbedingungen in Deutschland sind die verhältnismäßig hohen Löhne in der Schweiz. Zwar gibt es keinen rechtlich festgesetzten Mindestlohn, dennoch halten sich die Löhne auf einem hohen Niveau. 

Gehälter in der Schweiz im Vergleich

(Quelle: https://de.statista.com/infografik/29003/durchschnittliches-brutto–netto-jahresgehalt-in-ausgewaehlten-oecd-laendern/)

In vielen Betrieben werden die Löhne nach dem Dienstalterprinzip festgelegt. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die länger in einem Betrieb arbeiten höhere Gehälter beziehen. Es gibt auch eine Art Tarifverträge in einigen Branchen, nach denen sich Arbeitgeber richten können und  die Gehälter so allgemein aber freiwillig festgelegt sind.

Des weiteren sind Urlaubsanspruch (mindestens 4 Wochen im Jahr) und Sonderurlaubsansprüche z.B. bei Schwangerschaft ähnlich wie in Deutschland geregelt. Bei Elternzeit und Elterngeld ist besonders darauf zu achten, wo die Ehepartner Erwerbstätig sind. Wir haben diese Problematik in einem gesonderten Artikel über Familienleistungen wie Mutterschutz, Elternzeit und Kindergeld in der Schweiz beschrieben.

Wie viel verdient man in der Schweiz?

​​Die Schweiz gilt als eines der Länder mit den höchsten Löhnen und Gehältern. Doch wie viel verdient man tatsächlich in der Schweiz? Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich verdient man in der Schweiz mehr als in anderen Ländern. Laut dem Bruttoinlandsprodukt pro Kopf liegt die Schweiz weltweit  auf Platz 3 der Länder mit den höchsten Gehältern.

Doch was genau verdient man in der Schweiz? Bei einfachen Tätigkeiten verdient man hierzulande etwa das Doppelte eines Lohnes in Deutschland. Für qualifizierte Arbeitnehmer liegt der Verdienst in der Schweiz meist noch höher. So kann ein Ingenieur in der Schweiz durchschnittlich etwa das Fünffache eines Ingenieurs in Deutschland verdienen. 

Natürlich gibt es auch in der Schweiz große Unterschiede beim Verdienst. So verdient ein Angestellter in einer Bank oder in einer Versicherung meist mehr als ein Angestellter in einem Restaurant. Auch die Berufserfahrung spielt eine wichtige Rolle. Je länger man in einem Beruf gearbeitet hat, desto höher ist in der Regel auch das Gehalt.

Verfügbares Einkommen in der Schweiz

(Quelle: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/einkommen-verbrauch-vermoegen.assetdetail.20064640.html)

Insgesamt lässt sich sagen, dass man in der Schweiz durchschnittlich mehr verdient als in anderen Ländern. Je nach Beruf und Qualifikation kann das Gehalt jedoch auch deutlich variieren. Ein Vergleich des Durchschnittlichen pro Kopf Einkommens in der Schweiz und in Deutschland zeigt jedoch eine eindeutige Tendenz:

2018 lag das Durchschnittliche Einkommen in der Schweiz bei 6.538 CHF (ca. 6.378 €). In Deutschland lag das Durchschnittseinkommen dagegen bei 3.661 € Brutto (Quelle: Statista). Weitere Informationen zum Einkommen in der Schweiz finden Sie hier.

Welche Versicherungen brauchen Arbeitnehmer in der Schweiz?

Wer in ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz eintritt und mehr als acht Stunden in der Woche arbeitet, ist automatisch in einigen Bereichen abgesichert. Dazu gehören die erste und zweite Säule des Schweizer Rentensystems mit der Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die Einzahlung in die Pensionskasse. 

Auch die Berufs- und Nicht-Berufs-Unfallversicherung (NBUV) ist automatisch mit Eintritt in ein entsprechendes Arbeitsverhältnis abgesichert. 

Die wichtigste Versicherung für neue Arbeitnehmer in der Schweiz ist die Krankenversicherung. Sie ist ebenfalls obligatorisch, wird jedoch nicht automatisch abgeschlossen. Arbeitnehmer müssen sich dagegen selbst innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsantritt um eine Krankenversicherung kümmern und diese nachweisen können.

Welche Leistungen die Krankenversicherung mindestens umfassen muss, ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) festgesetzt. Diese unterscheiden sich in einigen Aspekten von den Leistungen in Deutschland: So ist die Pflegeversicherung kein Pflichtteil der Versicherung nach KVG ebensowenig wie eine Zahnversicherung, die über Unfall- und Schmerzbehandlung hinausgeht.

Welche Kranken- und Zusatzversicherung für Ihre persönliche Situation angemessen ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Eine Beratung mit einem Versicherungsexperten ist daher unbedingt zu empfehlen. Als Grenzgänger haben Sie zudem ein besonderes Wahlrecht der Krankenversicherung, über das Sie weiter unten mehr erfahren.

Welche Steuern zahlen Arbeitnehmer in der Schweiz?

Sie Schweiz ist bekannt für die niedrigen Steuern. Tatsächlich mussten kinderlose Alleinstehende 2017 in der Schweiz im Durchschnitt nur 17% Steuern zahlen. In Deutschland hätten sie ca. 40% in Steuern gezahlt. 

Zu beachten ist jedoch, dass sich die Steuerlast je nach Kanton und Gemeinde stark unterscheiden kann. Auch müssen einige zusätzliche Abgaben berücksichtigt werden, die an nicht-staatliche Institutionen gezahlt werden müssen;  allen vorweg die Krankenversicherung und die private Altersvorsorge (Säule 3)

Als Grenzgänger zahlen Arbeitnehmer in der Schweiz, die in Deutschland wohnen lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5%. Ihr Einkommen müssen sie dagegen am Wohnort in Deutschland versteuern, wobei die Quellensteuer geltend gemacht werden kann.

Vorteile des Arbeitens in der Schweiz

In der Regel ist es nicht (nur) die schöne Berglandschaft, die Menschen aus den Nachbarstaaten zum Arbeiten in der Schweiz verlockt. Es sind die hohen Gehälter. Der Durchschnittslohn liegt in der Schweiz deutlich höher, als in den angrenzenden Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, und weckt daher immer wieder großes Interesse an einer Arbeit in der Schweiz.

Die stabile Wirtschaftslage des neutralen Alpenlandes sorgt für einen zusätzlichen Anreiz. Wer einen Job in der Schweiz ergattert, kann sich oft auf ein stabiles und langfristiges Arbeitsverhältnis einstellen, das für persönliche finanzielle Stabilität sorgt.

Auch der Arbeitsmarkt in der Schweiz scheint in vielerlei Hinsicht Vorteile gegenüber anderen Ländern zu bieten. Besonders in folgenden Bereichen sind gute Jobs in der Schweiz zu finden:

  • Finanzen
  • Pharmaindustrie
  • Medizin
  • IT
  • Ingenieurwesen / Maschinenbau
  • Bildung
  • Management

Für Personen, die sich entscheiden in die Schweiz auszuwandern, bietet auch die geringe steuerliche Last einen klaren Anreiz. Denn in der Schweiz liegen die Steuern durchschnittlich nur bei ca. 12% des Einkommens, der Spitzensteuersatz liegt zwischen 22 und 40 Prozent und greift zu dem erst bei einem sehr hohen Einkommen.

Nachteile des Arbeitens in der Schweiz

Doch es gibt Vor- und Nachteile beim Arbeiten in der Schweiz. Auch wenn das Gehalt deutlich höher ist als in Deutschland und die Steuern niedriger, wird dies durch hohe Mieten und Lebenshaltungskosten ausgeglichen.

Der Zuzug in den großen Städten hat, wie in vielen anderen europäischen Ländern auch, für einen starken anstieg der Mietpreise gesorgt. Für viele Menschen, die sich überlegen einer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, ist dies ein schwerwiegendes Argument dagegen. Viele Menschen arbeiten daher in der Schweiz, wohnen jedoch in Deutschland.

Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland

Grenzgänger profitieren von dem besten aus zwei Welten: Hohe Gehälter in der Schweiz und relativ niedrige Lebenshaltungskosten in Deutschland.

Vor allem für Bewohner der Grenzregion zwischen Deutschland und der Schweiz auf deutscher Seite gehört das Pendeln in die Schweiz daher zu einer beliebten Variante.

Das Arbeiten in der Schweiz bietet einige Anreize, wie deutlich höhere Gehälter und eine günstige Krankenversicherung, die auch in Deutschland leistet. Dennoch entstehen auch hohe Abgaben, da die Einkommensteuer weiterhin in Deutschland gezahlt werden muss.

Jobsuche für AusländerInnen in der Schweiz

Wer in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten möchte, muss sich im Nachbarland auf die Jobsuche begeben. Dank des Internets ist dies längst keine zu schwierige Aufgabe mehr.

Einige Jobportale bieten unzählige Jobs in der Schweiz an. Als deutscher Staatsbürger können Sie sich in aller Regel auf alle offene Stellen bewerben.

Selbstverständlich lohnt es sich vorab darauf zu achten, dass die Tätigkeit als Ausländer bzw. Ausländerin mit Deutscher Staatsangehörigkeit ausgeführt werden kann.

Neben einigen allgemeinen Jobportalen gibt es auch branchenspezifische Job-Suchmaschinen zum Beispiel für Wissenschaftler.

Weitere Informationen zur Jobsuche finden Sie hier.

Jobbewerbung in der Schweiz

Die Bewerbung auf eine Arbeit in der Schweiz sieht in der Regel recht ähnlich aus, wie in Deutschland. Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und Zertifikate sollten mit der Bewerbung eingereicht werden. Viele Abschlüsse und Zeugnisse, die in Deutschland erworben wurden, werden auch in der Schweiz anerkannt.

Je nach Job und Unternehmen können sich die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen natürlich unterscheiden. Informieren Sie sich am besten direkt beim Arbeitgeber.

Weniger üblich in Deutschland, in der Schweiz aber verbreitet, ist das Vorlegen einer Referenzliste. Dabei handelt es sich um Kontakte aus früheren Arbeitsverhältnissen oder zum Beispiel dem Studium, die bereit sind mit einem neuen Arbeitgeber zu sprechen und Auskunft über Ihre Leistungen und Persönlichkeit zu geben.

Eine weitere Besonderheit der Bewerbung auf eine Arbeitsstelle in der Schweiz sind die die sprachlichen Voraussetzungen.

Achten Sie auf die Anforderungen des Jobangebots, denn in der Schweiz sind neben Deutsch auch Italienisch, Französisch und Rätoromanisch offizielle Amtssprachen und gängige Landessprachen.

Je nach Kanton können Kenntnisse in diesen Sprachen Voraussetzung sein – auch für Ausländerinnen und Ausländer.

Krankenversicherung in der Schweiz

Wie jeder Arbeitnehmer in der Schweiz sind auch Fachkräfte, die Staatsangehörige von EU/EFTA-Staaten sind dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsantritt eine Krankenversicherung nachweisen zu können. Die Leistungen müssen dabei mindestens dem KVG entsprechen. 

Als Grenzgänger befinden Sie sich jedoch in einer besonders Vorteilhaften Situation, in der Sie aus drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung wählen können:

  • Schweizer Krankenversicherung nach KVG
  • Freiwillige gesetzliche Krankenkasse in Deutschland
  • Deutsche Private Krankenversicherung

Die meisten Pendler lassen sich in der Schweizer Krankenversicherung nach KVG versichern, da diese unabhängig von der Höhe des Einkommens ist und die Prämien deutlich unter den Beiträgen zu den Deutschen Krankenkassen liegen.

Wer sich bei einer Deutschen Krankenkasse versichern lässt, muss von seinem Optionsrecht gebrauch machen. Ein späterer Wechsel zurück in die schweizer KVG ist dann nur unter sehr speziellen Umständen möglich.

Da die Wahl der passenden Krankenversicherung von Ihrer individuellen Situation abhängig ist und unter Umständen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, ist eine Experten-Beratung unbedingt zu empfehlen.

Sie können hier einen kostenlosen Beratungstermin buchen.

Steuern für Grenzgänger

Wie bereits erwähnt zahlen Grenzgänger in der Schweiz lediglich eine Quellensteuer von 4.5%, sind aber in Deutschland voll einkommensteuerpflichtig.

Konkret bedeutet dies, dass sie eine jährliche Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage N-Gre bei Ihrem Finanzamt am Wohnort in Deutschland einreichen müssen.

Daraus berechnet sich auch  die  Höhe der vierteljährlichen Steuervorauszahlungen für das folgende Jahr. Weitere Informationen zu Steuern für Grenzgänger.

Schweizer Konto für Grenzgänger

Benötigen Sie als Grenzgänger ein schweizer Konto? Nicht unbedingt, aber es bietet einige Vorteile: Ihr Gehalt wird direkt in schweizer Franken ausgezahlt und Sie können entscheiden, wann Sie das Geld auf ein deutsches Konto überweisen.

Da die Wechselkurse von schweizer Franken zu Euro schwanken, kann es sich lohnen selbst die Kontrolle über den Zeitpunkt der Überweisung zu behalten, wenn Sie in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen.

Eine kostengünstige Möglichkeit zur Überweisung aber auch als Bankkonto bietet Wise (ehemals Transferwise). Die Überweisungskosten liegen hier in der Regel deutlich unter denen einer lokalen Bank.

Auch wenn Sie kein Konto bei Wise direkt eröffnen, kann es als Überweisungsdienst genutzt werden. Mehr zum schweizer Konto für Grenzgänger.

Lohnt sich das Arbeiten in der Schweiz?

Die hohen Gehälter in der Schweiz locken viele Deutsche zum Arbeiten über die Grenze ins benachbarte Alpenland. Ob als Aufenthalter oder Grenzgänger, die Vorteile sprechen für sich und rechtfertigen den höheren Aufwand beim Arbeitsweg und den Steuern.

Mehr zum Thema: Lohnt sich das arbeiten in der Schweiz?

Was bleibt vom Gehalt: Brutto-Nettolohn-Rechner für Grenzgänger

Da sich einige grundlegenden Dinge in Ihrem Leben ändern werden, wenn sie sich dazu entscheiden in der Schweiz zu arbeiten, lohnt es sich mit einem Experten zu sprechen.

Besonders wenn Sie eine Familie haben oder Ihr Partner weiterhin in Deutschland arbeitet kommen einige zusätzliche Herausforderungen hinzu, die vorab einmalig abgeklärt werden sollten.

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Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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