Wer die Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz kündigen möchte, muss sich an bestimmte Kündigungsfristen halten. Diese sind für alle Grenzgänger gleich.
Inhalt
Kündigungsfristen für die Krankenversicherung
Eine Kündigung der Krankenversicherung ist für alle Grenzgänger bei allen Schweizer Krankenversicherungen zu zwei bestimmten Daten jedes Jahr möglich:
Kündigung zum 01. Januar (Kündigungsfrist: 30. November)
Kündigung zum 01. Juli (Kündigungsfrist: 31. März)
Dabei gilt zu beachten, dass jeweils der letzte Arbeitstag der Krankenversicherung vor der Kündigungsfrist maßgeblich ist. Wenn der 30. November zum Beispiel ein Samstag ist, muss die Kündigung bis zum Freitag, 29. November, eingegangen sein.
Die Kündigung sollte per Einschreiben vor dem letzten Arbeitstag vor der Kündigungsfrist bei der Krankenkasse eingehen.
Bei einem Wechsel zu einer anderen Schweizer Krankenkasse, übernehmen wir die Kündigung für dich.
Warum sollte ich meine Krankenversicherung kündigen?
Die schweizer Krankenkassen passen regelmäßig ihre Beiträge an. Da alle Krankenkassen die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erbringen, lohnt sich ein Vergleich der Preise der Krankenversicherungen.
Ein Wechsel zur günstigsten Grenzgängerversicherung lohnt sich.
Wenn du Kunde bei uns bist, teilen wir dir rechtzeitig mit, wenn sich die Prämien verändern und ob sich ein Wechsel lohnt! So hast du bei uns immer die günstigsten Prämien.
Ein weiterer Grund die Krankenversicherung zu kündigen ist die Beendigung der Tätigkeit in der Schweiz. Bei Rückkehr nach Deutschland kann die bestehende Krankenversicherung zum Ende der Beschäftigung gekündigt werden.
Swica kündigen
Wenn du bei der Swica versichert bist, gelten die oben genannten allgemeinen Kündigungsfristen.
Wenn du von der Swica zu einer anderen Krankenversicherung wechseln möchtest, buch einen kostenfreien Termin und wir übernehmen die Kündigung deiner bestehenden Versicherung gemeinsam mit dem Antrag auf die neue Versicherung für dich.
Kostenfreien Termin zum Wechsel buchenWenn du selber kündigen möchtest, kannst dich mit deinem Anliegen direkt an die Swica wenden:
Telefon: 0800 80 90 80
Adresse: Swica, Römerstrasse 38, 8401 Winterthur, Switzerland (am besten als Einschreiben)
Kontaktformular: https://www.swica.ch/de/private/kontakt
Sympany kündigen
Auch für die Kündigung der Sympany gelten die oben genannten allgemeinen Kündigungsfristen.
Wenn du von der Sympany zu einer anderen Krankenversicherung wechseln möchtest, buch einen kostenfreien Termin und wir übernehmen die Kündigung deiner bestehenden Versicherung gemeinsam mit dem Antrag auf die neue Versicherung für dich.
Kostenfreien Termin zum Wechsel buchenWenn du selber kündigen möchtest, kannst dich mit deinem Anliegen direkt an die Sympany wenden:
Adresse: Sympany, Peter Merian-Weg 4, 4002 Basel (am besten als Einschreiben)
Email: kuendigungen@sympany.ch
Über mySympany (per Nachricht in der App oder im Kundenportal)
Helsana kündigen
Wenn du von der Helsana zu einer anderen Krankenversicherung wechseln möchtest, buche einfach einen kostenfreien Beratungstermin bei uns.
Kostenfreien Termin zum Wechsel buchenAuch für die Helsana gelten die allgemeinen Kündigungsfristen.
Wenn du selber kündigen möchtest, kannst dich mit deinem Anliegen direkt an Helsana wenden:
Telefon: 058 340 13 26
Adresse: Helsana Versicherungen AG, IDPH Kündigungen D-CH, Postfach, 8081 Zürich