Die Sonderregelung für Grenzgänger bei der Arbeit im Homeoffice wurde bis Ende Juni 2023 verlängert.
Während der COVID-19 Pandemie hat sich die Arbeit im Homeoffice zu einem neuen Normalzustand für viele Arbeitnehmer entwickelt. Grenzgänger und Wochenaufenthalter müssen jedoch einige wichtige Aspekte bezüglich Status, Sozialversicherungen, Steuern und Krankenversicherung beachten.
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Grenzgänger-Status im Home Office
Bis zum Beginn der Covid-19 Pandemie konnte Grenzgänger maximal 25% der Tätigkeit von zuhause aus ausführen ohne ihren Grenzgänger-Status zu verlieren.
Während der Pandemie wurde diese Regelung ausgesetzt, sodass auch 100% im Homeoffice im Wohnsitzland aus gearbeitet werden konnte, ohne dass dies Auswirkungen auf Sozialversicherungen und Steuern hatte.
Mit dem Ende der Pandemie stellt sich die Frage, wie in der Zukunft mit der Arbeit im Homeoffice im Wohnsitzland insbesondere für Grenzgänger umgegangen werden soll. Hier der aktuelle Stand:
Grenzgänger
Auch nach dem Ende der Pandemie ist es Grenzgängern möglich, 100% im Homeoffice im Wohnsitzland zu arbeiten. Diese Regelung gilt aktuell noch bis Ende Juni 2023 (offizielle Quelle: bsv.admin.ch).
Das bedeutet, dass Grenzgänger auch bei 100% Arbeit im Home-Office der Sozialversicherungspflicht in der Schweiz unterstellt sind.
Auch das Modell der Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz bleibt ihnen verfügbar.
Wochengrenzgänger
Für Wochengrenzgänger ist die Situation bezüglich Arbeit im Wohnsitzland im Home-Office etwas komplizierter.
In der Konsultationsvereinbarung vom 26. Juli 2023 wird festgelegt, dass Arbeitstage, die im Homeoffice im Wohnsitzland verbracht werden nicht als Nichtrückkehrtage gelten (offizielle Quelle: bmf).
Wochengrenzgänger, die aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an ihren Wohnort zurückkehren können, sind in der Schweiz voll Einkommensteuerpflichtig (Quellensteuer).
Als Nichtrückkehrtage gelten Tage, an denen eine Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar ist. Nicht zumutbar ist eine Rückkehr, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mehr als 100 Kilometer beträgt oder die Reise (hin und zurück) mehr als 3 Stunden dauert.
Sozialversicherungspflicht im Home-Office
Solange die Sonderregelung für Grenzgänger im Homeoffice gilt, sind und bleiben Grenzgänger auch bei vollständiger Arbeit im Homeoffice im Wohnsitzland für einen Schweizer Arbeitgeber in der Schweiz sozialversicherungspflichtig.
Die Sonderregelung gilt aktuell bis Ende Juni 2023.
Was passiert nach dem 30. Juni 2023?
Nach aktuellem Stand kehrt nach ab Juli die 25% Regelung zurück. Das bedeutet, dass Grenzgänger, die mehr als 25% im Homeoffice arbeiten ab Juli im Wohnortsland sozialversicherungspflichtig werden.
Laut offizieller Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft gibt es jedoch Bemühungen eine neue Regelung zu finden, die mehr Arbeitszeit im Homeoffice erlauben soll.
Steuern für Grenzgänger im Homeoffice
Die Tätigkeit im Homeoffice hat keinen Einfluss auf die Steuern für Grenzgänger.
Grundsätzlich zahlen Grenzgänger ohnehin die Einkommensteuer im Land des Wohnortes, sowie eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% in der Schweiz.
Wochengrenzgänger, die aufgrund der Zahl der Nichtrückkehrtage die gesamte Quellensteuer in der Schweiz zahlen müssen jedoch beachten, dass Arbeitstage im Homeoffice nicht als Nichtrückkehrtage gelten.
Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.
Krankenversicherung im Homeoffice
Grenzgänger unterliegen Grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherungspflicht. Auch wenn sie im Homeoffice arbeiten können sie sich daher in einer der drei Varianten der Grenzgänger-Krankenversicherung versichern.
Sollte zur 25% Regelung zurückgekehrt werden, hat dies auch potentiell für die Krankenversicherung Folgen: Grenzgänger müssten sich dann bei mehr als 25% Tätigkeit im Homeoffice in Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Dies geht mit hohen Mehrkosten einher, da die Arbeitgeber in der Schweiz grundsätzliche keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten und der gesamte Betrag daher vom Arbeitnehmer gezahlt werden muss.
Fazit: Homeoffice für Grenzgänger
Dank einer vorläufigen Sonderregelung müssen Grenzgänger seit der Pandemie bei der Arbeit im Homeoffice nicht mit Nachteilen rechnen. Aktuell gilt diese Regelung bis 31. Juni 2023.
Wie es danach weitergeht ist bisher noch weitgehend ungeklärt. Sollte es keine Verlängerung der Sonderregelung geben, greift jedoch wieder die 25% Regel.
Eine Aktualisierung der Homeoffice-Regelung scheint jedoch aktuell nicht ganz unwahrscheinlich, wie auf der offiziellen Seite der Schweizer Regierung zu lesen ist.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Grenzgänger können regulär 25% ihrer Arbeitszeit auch vom Homeoffice im Wohnland arbeiten. Dank aktueller Sonderregelung sind seit der Pandemie sogar 100% möglich.
Ob die Tätigkeit im Homeoffice jedoch möglich ist, hängt selbstverständlich von der Art der Tätigkeit und vom Einverständnis des Arbeitgebers ab.
Aktuell dürfen Grenzgänger 100% Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne den Grenzgänger-Status zu verlieren.
Bis zur Covid-19 Pandemie waren höchstens 25% möglich. Die aktuelle Ausnahmeregelung gilt bis Ende Juni 2023. Wie es danach weitergeht ist bisher noch ungeklärt.
Dank aktueller Sonderregelung sind auch Grenzgänger, die zu 100% im Homeoffice arbeiten in der Schweiz sozialversichert. Die Grenzgänger-Krankenversicherung kann in der Schweiz oder in Deutschland abgeschlossen werden.