Die AOK bietet eine Krankenversicherung für Grenzgänger an. Der Leistungsumfang entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer in Deutschland. Das ist verlockend, doch die Kosten für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung haben es in sich.
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Grenzgänger Krankenversicherung der AOK
Eine Krankenversicherung analog zur gesetzlichen Deutschen Krankenversicherung für Grenzgänger klingt verlockend. Die AOK bietet dies explizit für Grenzgänger an.
Sie kennen das deutsche Krankenversicherungssystem vermutlich besser, als das Schweizer Krankenversicherungsgesetz. Das sorgt für Vertrauen und Komfort. Zudem müssen Sie sich keine Gedanken über neue Zusatzversicherungen machen, da Sie die gleichen Leistungen wie bisher erhalten.
Aufgepasst bei Leistungen und Kosten!
In der Krankenversicherung nach KVG haben Grenzgänger den Vorteil, sich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz behandeln zu lassen. Sie haben dabei die freie Arztwahl. Als freiwillig in Deutschland gesetzlich Versicherter, können sie sich allerdings nur bei unvorhersehbarer Krankheit oder Unfall in der Schweiz behandeln lassen. Andernfalls benötigen sie hierfür eine Zusatzversicherung.
Ein wichtiger Unterschied sind die Kosten für Grenzgänger. Die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Versicherung der AOK ist gesetzliche festgelegt und entspricht dem Beitrag, den in Deutschland angestellte Arbeitnehmer zahlen.
Während deutsche Arbeitgeber jedoch die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen, müssen Grenzgänger den gesamten Betrag selbst zahlen. Gerade hinsichtlich des in der Regel deutlich höheren Einkommens in der Schweiz landen Grenzgänger schnell beim Höchstbetrag zu gesetzlichen Krankenversicherung der AOK.
So berechnet sich der Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland liegt derzeit bei 14,6% (ermäßig 14%, stand August 2021).
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag der AOK beträgt 1,1% (stand August 2021).
Hinzu kommt der Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 3,3% (ermäßigt 3,05%, stand August 2021).
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei einem monatlichen Einkommen von 4.837,50€ bzw. 58.050€ Jahreseinkommen.
Der Höchstbeitrag für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Grenzgänger liegt daher bei 4.837,05€ * (14,6% + 1,1% + 3,3%) = 919,04€ monatlich.
AOK als deutsche Aushilfskasse
Die Alternative zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Grenzgänger ist die Krankenversicherung in der Schweiz nach KVG. Die Beiträge für die KVG in der Schweiz sind vom Einkommen unabhängig und liegen für Grenzgänger über 26 Jahre mit derzeit ca. 199 Euro pro Monat (für Personen unter 26 sogar nur ca. 150€) deutlich unter den Kosten der gesetzlichen Deutschen Versicherung.
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Zudem haben Grenzgänger in der KVG die Möglichkeit sich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland medizinisch behandeln zu lassen. Dazu wählen Sie eine sogenannte deutsche Aushilfskrankenkasse, wie zum Beispiel die AOK. Mit dem Formular E106 erhalten Grenzgänger in Deutschland alle Sachleistungen der Aushilfskasse.
Diese Sachleistungen umfassen in der Regel nicht alle regulären Leistungen der deutschen Krankenkassen. Daher können Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Zahnzusatzversicherung und Pflegeversicherung notwendig werden. Doch selbst mit allen wichtigen Zusatzversicherungen, liegt die Grenzgängerversicherung nach KVG in der Schweiz in der Regel noch deutlich unter den Kosten der freiwilligen gesetzlichen Versicherung.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Krankenversicherung die passende Lösung für Sie bietet, helfen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung und Expertise.
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