Wenn Sie vorhaben, in die Schweiz zu ziehen, gibt es viele Dinge, die Sie beachten müssen. Sie fragen Sie sich vielleicht, ob Ihr deutscher Führerschein noch gültig sein wird?
Die gute Nachricht ist, dass er (vorerst) gültig bleibt! Sie können also zunächst ohne Sorge ihren deutschen Führerschein verwenden. Das gilt zumindest, solange Sie nur eine kurze Zeit in der Schweiz bleiben.
Auch als Grenzgänger in der Schweiz können Sie Ihren deutschen Führerschein behalten. Beachten Sie jedoch, dass eine Auslands-Kfz-Versicherung eventuell sinnvoll ist.
Inhalt
Wann muss ich meinen Führerschein umschreiben?
Wenn Sie planen, dauerhaft in der Schweiz zu bleiben, müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb von 12 Monaten umschreiben lassen. Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten, da internationale Führerscheine sonst in der Schweiz ihre Gültigkeit verlieren.
Warten Sie länger als dieses eine Jahr, sind die Schweizer Behörden nicht mehr dazu verpflichtet, den Führerschein umzuschreiben. Es kann sogar dazu kommen, dass sie eine Kontrollfahrt oder eine erneute Fahrprüfung absolvieren müssen, um den Schweizer Führerschein zu erhalten.
Die Umschreibung ist recht unkompliziert, so dass es kein Problem sein sollte, diese Frist einzuhalten. Eine Umschreibung erfolgt auch ziemlich schnell, in der Regel haben Sie bereits nach einigen Wochen, manchmal sogar Tagen ihren neuen Schweizer Führerschein im Postkasten und können beruhigt weiterhin Auto fahren.
Kopie zur Sicherheit!
Bei der Umschreibung wird der deutsche Führerschein eingezogen. Wenn Sie also innerhalb des Antragszeitraumes mit dem Auto unterwegs sind, empfiehlt es sich, eine Kopie des eingereichten Antrags mit sich zu führen. So sind Sie bei einer möglichen Polizeikontrolle auf der sicheren Seite.
Umschreibung des Führerscheins – das ist zu beachten:
Bevor Sie den Weg zum zuständigen Verkehrsamt antreten, informieren Sie sich vorab auf dem Homepage darüber, ob sie über die hier erwähnten Unterlagen einreichen noch weitere Dokumente einreichen müssen und ob es aktuelle Bestimmungen gibt. Die jeweils zuständigen Verkehrsämter finden Sie hier: https://asa.ch/strassenverkehrsaemter/
Das Gesuch zur Umschreibung können Sie über die Homepage des Kantons beim zuständigen kantonalen Verkehrsamt herunterladen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie in der Regel für die Umschreibung:
- aktuelles Gesuchformular (kann vorab heruntergeladen werden)
- aktueller deutscher Führerschein (dieser wird bei Umschreibung eingezogen)
- ein aktuelles Passfoto
- Nachweis über einen Sehtest (die Durchführung des Sehtests ist auf dem Gesuchformular zu bestätigen)
Ausnahmen:
Die Regelung zur Umschreibung des deutschen Führerscheins gilt für die meisten Fälle. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmen:
Sie haben einen vorläufigen Führerschein in Deutschland
Wenn Sie nur einen vorläufigen Führerschein haben, wird Ihnen ein provisorischer Schweizer Führerschein ausgestellt. Dieser läuft nach einer bestimmten Zeit ab, woraufhin Sie im Rahmen der zweistufigen Ausbildung einen Weiterbildungskurs (WAB) absolvieren müssen. Dieser Kurs dauert in der Regel einen Tag.
Sie besitzen einen „alten“ Führerschein
Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden ist, sind sie in der Regel berechtigt, Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen zu führen. Möchten Sie diese Berechtigung beibehalten, füllen Sie zusätzlich zum Gesuch das Beiblatt „Berechtigung bis 7,5 Tonnen bei Umtausch ausländischer Führerausweis“ aus. Hierzu wird eine zusätzliche amtsärztliche Untersuchung verlangt, die regelmäßig wiederholt werden muss und kostenpflichtig ist.
Sie möchten ein Fahrzeug in der Schweiz beruflich anmelden
Wenn Sie ein Auto fahren wollen, das in der Schweiz für die berufliche Nutzung zugelassen ist, benötigen Sie sofort einen Schweizer Führerschein. In der Regel reicht hier ein internationaler Führerschein nicht aus.
Fazit:
Ein internationaler Führerschein ist zwar eine gute Möglichkeit, in der Schweiz vorläufig Auto zu fahren, allerdings sollten Sie rechtzeitig an die Umtauschfrist denken. Die Umschreibung selbst ist in der Regel kein großes Problem und innerhalb von wenigen Wochen abgeschlossen. Beachten Sie jedoch die Fristen, da es sonst zu unangenehmen Folgen wie dem Verlust der Fahrerlaubnis kommen kann.