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Grenzgängerberatung

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Grenzgänger oder Wochengrenzgänger

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Aktualisiert am

Lesezeit ca. 2 Minuten

Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten möchte, stolpert früher oder später über die Frage: Lohnt es sich mehr als Grenzgänger oder als Wochengrenzgänger in der Schweiz zu arbeiten? Die kurze Antwort ist: Es kommt darauf an.

Der Unterschied

Grenzgänger pendeln täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz.

Sie haben ihren Wohnsitz in Deutschland und auch ihre Lebensmittelpunkt liegt in Deutschland.

Wochengrenzgänger bleiben unter der Woche in der Schweiz und kehren nur an den Wochenenden an ihren Hauptwohnsitz in Deutschland zurück.

Häufig haben sie einen zweiten Wohnsitz in der Schweiz.

Als Wochengrenzgänger gilt ein Grenzgänger, wenn an mehr als 60 Tagen pro Jahr eine keine Rückkehr ins Wohnland stattfindet. Dies ist die sogenannte „60-Tage-Regelung“.

Die Gemeinsamkeit

Sowohl Grenzgänger als auch Wochengrenzgänger erhalten die G-Bewilligung. Beide gelten also gemäß des Freizügigkeitsabkommens als Grenzgänger.

Das Freizügigkeitsabkommen wurde zum 01.06.2007 erweitert. Bis dahin mussten Grenzgänger aus der unmittelbaren Grenzregion zur Schweiz kommen und täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese Regelung wurde dahingehend erweitert, dass eine wöchentliche Rückkehr an den Wohnort in der EU ausreichend ist.

Grundsätzlich haben Wochengrenzgänger und Grenzgänger daher auch die gleichen Rechte und Pflichten, was zum Beispiel die Optionen der Krankenversicherung für Grenzgänger und die Arbeitserlaubnis betrifft.

Sonderfall: Steuern

Für Grenzgänger und Wochengrenzgänger besteht bezüglich der Einkommensteuer grundsätzlich das Wohnortsprinzip.

Die Einkommensteuer wird also in Deutschland entrichtet. Die Schweiz erhebt lediglich eine Quellensteuer in Höhe von 4,5%, die bei der Einkommensteuer in Deutschland angerechnet wird.

Doch es gibt eine Ausnahme für Wochengrenzgänger:

Ist die tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht zumutbar, so wird das Gehalt vollständig in der Schweiz zum vollen Quellensteuersatz (Einkommensteuer) versteuert.

Die tägliche Rückkehr an den Wohnort gilt dann als nicht zumutbar, wenn der einfache Arbeitsweg mit dem Auto mehr als 100km beträgt (90km mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder die einfache Fahrzeit über 1,5 Stunden beträgt.

Fazit

Die Klassifizierung als Wochengrenzgänger führt nur zu einer Versteuerung in der Schweiz, wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnort als „nicht zumutbar“ eingestuft wird.

Ob eine Verteuerung in der Schweiz einen Vorteil bietet kommt auf die individuelle Situation des Grenzgängers an. Zudem unterscheidet sich die Höhe der Quellensteuer je nach Arbeitgeberkanton.

Sowohl Grenzgänger als auch Wochengrenzgänger profitieren vom Optionsrecht bei der Wahl der Krankenversicherung.


Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterscheid zwischen Grenzgängern und Wochengrenzgängern?

Grenzgänger pendeln täglich zwischen ihrem Wohnort und dem Arbeitsplatz. Wochengrenzgänger kehren nur wöchentlich an ihren Wohnort zurück.

Wo zahlen Wochengrenzgänger Steuern?

Grundsätzlich zahlen Wochengrenzgänger die Einkommensteuer an ihrem Wohnort. Die Schweiz behält eine Quellensteuer von 4,5% ein.

Eine Ausnahme stellt die „nicht Zumutbarkeit“ der täglichen Rückkehr dar.

Was bedeutet „nicht zumutbar“ bezüglich der täglichen Rückkehr?

Beträgt der einfache Arbeitsweg mehr als 100km mit dem Auto (90km mit öffentlichen Verkehrsmitteln) oder mehr als 1,5 Stunden, so gilt die tägliche Rückkehr als „nicht zumutbar“.

Was ist die 60-Tage-Regelung?

Wer an mehr als 60 Tagen in der Schweiz bleibt, anstatt an den Wohnort zurückzukehren, muss sich dementsprechend als „Wochengrenzgänger“ bei der zuständigen kantonalen Behörde anmelden.

Gibt es einen Unterscheid bei der Krankenversicherung?

Nein. Sowohl Grenzgänger als auch Wochengrenzgänger haben die Möglichkeit sich in der Schweiz oder in Deutschland (gesetzlich oder privat) zu versichern.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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