Gleich nach der Krankenversicherung für Grenzgänger, sind die Steuern das meist gefragte Thema in unserer Beratung für Grenzgänger und Zuzügler.
Die Schweiz gilt gemeinhin als Steuerparadies. Ein erster Blick auf die Spitzensteuersätze der Einkommensteuer bestätigen diesen Eindruck. Doch Schwankungen von 22% bis 45% in den Einkommensteuersätzen der verschiedenen Kantone erfordert einen zweiten genaueren Blick von allen, die bei den Steuern sparen wollen.
Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.
Inhalt
Einkommensteuer in der Schweiz
Die Einkommensteuer in der Schweiz setzt sich zusammen aus einer Bundessteuer, die in der gesamten Schweiz gleich ist, sowie individuellen Steuersätzen, die von Kantonen und Gemeinden erhoben werden.
Die Bundessteuer ist mit 11,5% des steuerbaren Einkommens einheitlich geregelt.
Die Steuersätze der Kantone und Gemeinden sind individuell festgelegt und unterscheiden sich teilweise drastisch.
Der durchschnittliche Schweizer Spitzen-Steuersatz beträgt 33,53% (Quelle: KPMG)
Blick nach Deutschland
Die Einkommensteuer in Deutschland ist gegenüber der Schweiz bundesweit einheitlich. Die Höhe des Steuersatzes ist hier von der der Höhe des Einkommens abhängig, nicht aber vom Bundesland oder der Gemeinde.
Einige geografische Unterschiede gibt es jedoch auch in Deutschland, z.B. bei der Höhe der Kirchensteuern und dem Spezialfall der Pflegeversicherung in Sachsen.
Der Spitzensteuersatz in Deutschland beträgt 42%. Der Höchstsatz 45%.
Steuersätze der Kantone in der Schweiz
Auch wenn die jeweiligen Steuersätze individuell berechnet werden müssen, geben die jeweiligen Spitzensteuersätze in den Kantonen einen groben Überblick über die Tendenz der zu erwartenden Höhe der Einkommensteuer.
Um eine Übersicht zu gestalten werden im Folgenden die Grenzsteuersätze für die höchsten Einkommen im Hauptort des jeweiligen Kantons angeführt.
Aus dieser Grafik wird deutlich, dass die Wahl des Wohnsitzes einen beträchtlichen Einfluss auf die Höhe der abzuführenden Steuern hat.
Wer darf in der Schweiz versteuern?
Die Einkommensteuer in der Schweiz gilt für alle Menschen, die in der Schweiz arbeiten und leben und entweder die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder eine Niederlassungsbewilligung haben.
Ausländische Arbeitnehmer, die keine Niederlassungsbewilligung besitzen, zahlen eine sogenannte Quellensteuer. Diese beträgt für Grenzgänger 4,5%, wenn die 60-Tage-Regelung eingehalten wird. Wird die 60-Tage-Regelung überschritten, muss die Quellensteuer im jeweiligen Arbeitgeberkanton individuell und ordentlich berechnet werden.
Wer zahlt wo Steuern?
Eine der häufigsten Fragen von Grenzgängern, Wochenaufenthalten und Zuzüglern ist die Frage nach dem Land und Ort der Besteuerung. Im Prinzip gibt es drei grundlegende Prinzipien der Besteuerung in der Schweiz:
Das Wohnortsprinzip
Das Wohnortsprinzip besagt, dass Arbeitnehmer in der Schweiz grundsätzlich an Ihrem Wohnort steuerpflichtig sind, nicht am Arbeitsort.
Für Arbeitnehmer, die in der Schweiz leben bedeutet das, sie zahlen im Kanton des Wohnorts in der Schweiz Steuern.
Arbeitnehmer, die außerhalb der Schweiz ihren Lebensmittelpunkt haben, zahlen am Wohnort im Ausland ihre Steuern.
Eine Ausnahme bildet die Quellensteuer bei Arbeitnehmern, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. Wohnt ein Arbeitnehmer im Ausland und hat also keinen Wohnsitz in der Schweiz so wird die Quellensteuer im Kanton des Arbeitsplatzes gezahlt.
Wochengrenzgänger
Das Wohnortsprinzip gilt auch für Wochengrenzgänger in der Schweiz. Da Wochengrenzgänger grundsätzlich einen Wohnsitz in der Schweiz haben, greift hier das Wohnortsprinzip und die Quellensteuer wird im Kanton dieses Wohnorts in der Schweiz entrichtet.
Dies ist unabhängig davon, ob die Quellensteuer 4,5% beträgt oder ordentlich berechnet wird.
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Grenzgänger
Grenzgänger sind Arbeitnehmer in der Schweiz, die täglich an ihren Wohnort im europäischen Ausland zurückkehren. Sie haben keinen Wohnsitz in der Schweiz.
Daher greift für Grenzgänger die Ausnahme bei der Quellensteuer, sodass diese im Kanton des Arbeitsorts berechnet und bezahlt wird.
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Fazit
Bei den hier aufgeführten Steuersätzen handelt es sich um Spitzensteuersätze. Die meisten Arbeitnehmer können daher davon ausgehen, dass ihr Steuersatz deutlich unter diesen Beträgen liegen wird.
Die Spitzensteuersätze geben jedoch einen guten Hinweis darauf, wo die Steuersätze höher und wi niedriger sind.
Denn die Höhe der Steuern in der Schweiz unterscheiden sich regional teilweise drastisch.
Grundsätzlich werden Steuern in der Schweiz am Wohnort entrichtet, nicht im Ort des Arbeitsplatzes.
Die Wahl des Wohnsitzes in der Schweiz hat daher einen großen Einfluss auf die Höhe der zu erwartenden Einkommensteuer und Quellensteuer.
Kostenfreies Erstgespräch mit Steuerberater
Wir bieten allen unseren Kunden die Möglichkeit eine kostenfreie Erstberatung mit unserem auf die Schweiz und Deutschland spezialisierten Steuerberater wahrzunehmen.
Dieses Angebot gilt für alle Grenzgänger, Wochenaufenthalter und Zuzügler, die im Bereich der Versicherungen mit uns zusammenarbeiten.