Wenn Sie ein Jobangebot in der Schweiz haben oder bereits als Grenzgänger in der Schweiz tätig sind, erwägen Sie vielleicht auch einen Umzug in die Schweiz.
Als EU/EFTA-Bürger können Sie eine entsprechende Arbeitsbewilligung erhalten, die es Ihnen erlaubt für einen unbestimmten Zeitraum in der Schweiz zu arbeiten.
Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt, das heißt Arbeitsstelle und Wohnort, in die Schweiz verlegen, gelten Sie dort als „Aufenthalter“ bzw. „Zuzügler“.
Beim Umzug in die Schweiz gibt es einige Dinge, die Sie als Aufenthalter beachten müssen. Dies gilt sowohl für die Planung vor dem Umzug, bei der Durchführung und unmittelbar danach.
Inhalt
Aufenthaltsbewilligung
Wer länger als 90 Tage im Jahr in der Schweiz arbeitet benötigt eine Aufenthaltsbewilligung.
Wenn Sie bisher als Grenzgänger gearbeitet haben, besitzen Sie eine G-Bewilligung. Diese erlaubt es Ihnen, in der Schweiz zu arbeiten aber nicht in der Schweiz zu wohnen.
Um in die Schweiz zu ziehen, benötigen Sie eine B-Bewilligung. Sie erlaubt es Ihnen, in die Schweiz umzuziehen, um dort zu leben und zu arbeiten.
Mit einer B-Bewilligung genießen Sie freie Mobilität innerhalb der Schweiz und können auch die Arbeitsstelle wechseln oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Die Aufenthaltsbewilligung beantragen Sie bei der kantonalen Stelle in Ihrem neuen Wohnort Kanton (nicht im Kanton der Arbeitsstelle). Die Aufenthaltsbewilligung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt.
Beim Antrag der Aufenthaltsbewilligung für den Umzug in die Schweiz müssen Sie einen Arbeitsvertrag über mindestens 12 Monate vorlegen.
Wohnsitz anmelden
Ihren neuen Wohnsitz müssen Sie bei der zuständigen Behörde im Kanton Ihres Wohnorts anmelden.
Dazu müssen Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung) vorlegen und nachweisen, dass Sie ausreichend finanziell abgesichert sind. Dies geschieht in der Regel durch Vorlegen des Arbeitsvertrags oder Nachweis über entsprechende Rücklagen.
Der Wohnsitz muss innerhalb von 14 Tagen nach Umzug in die Schweiz, spätestens aber einen tag vor Antritt der Arbeit angemeldet werden.
Steuern in der Schweiz
Wenn Sie in die Schweiz umziehen, sind Sie im Kanton ihres Wohnorts steuerpflichtig. Beachten Sie dabei, dass der Ort Ihrer Arbeitsstelle für die Steuerberechnung unerheblich ist, es kommt auf Ihren Wohnort an.
Wenn Sie in der Schweiz leben, fällt für Sie die Quellensteuer an. Wenn Sie einer unselbstständigen Tätigkeit nachgehen, wird sie direkt von Ihrem Arbeitgeber vom Lohn einbehalten.
Wenn Sie bereits als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben, kennen Sie die Quellensteuer bereits. Allerdings haben Sie als Grenzgänger nur eine Pauschale in Höhe von 4,5% Ihres Lohnes in Quellensteuer bezahlt.
Als Zuzügler unterliegen Sie nun der vollen Quellensteuer.
Die Quellensteuer (entspricht in etwa der Einkommensteuer in Deutschland) setzt sich in der Schweiz zusammen aus:
- Bundessteuer
- Steuern des Wohnort-Kantons
- Steuern der Wohngemeinde
Während die Bundessteuer ein einheitlicher Tarif ist, unterscheiden sich die Steuern der Kantone und Gemeinden teilweise deutlich.
Da Sie die Steuern an Ihrem Wohnort und nicht am Arbeitsort zahlen, können Sie durch die geschickte Wahl des Wohnort-Kantons steuern sparen.
Übersicht der Steuern in den einzelnen Kantonen
Wichtiger Hinweis: Wir sind nicht steuerberatend tätig. Bitte wenden Sie sich hierzu an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbehörden oder andere nach § 4 StBerG zugelassene Berufe.
Anpassung der Versicherungen
Vor dem Umzug in die Schweiz, sollten Sie Ihre Versicherungen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Während die Anpassung der Krankenversicherung immer notwendig ist, fallen andere Versicherungen oft erst einmal nicht auf. Das kann bedeuten, dass Sie weiter Beiträge zahlen, ohne Leistungen zu erhalten und im schlechtesten Fall nicht ausreichend versichert sind.
Krankenversicherung für Zuzügler
Wenn Sie in die Schweiz umziehen, und dort einer Arbeit nachgehen, sind Sie dort automatisch Versicherungspflichtig.
Anders als bei der Krankenversicherung für Grenzgänger haben Sie nun nicht mehr die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Sie müssen sich also nach KVG in der Schweiz versichern und einen entsprechenden Anbieter auswählen. Da sich die Leistungen zur deutschen gesetzlichen Krankenkasse unterscheiden, werden in den meisten Fällen Zusatzversicherungen fällig.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen schließen zum einen allgemeine Versorgungslücken zum Beispiel bei Pflege oder Zahnarzt. Zum anderen sind sie sinnvolle Ergänzungen zur Vorsorge und Absicherung wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung.
Pflegeversicherung
In Deutschland ist die Pflegeversicherung teil der Pflichtversicherung. Auch wenn einige Leistungen entsprechend in der Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung in der Schweiz enthalten sind, ist in der Regel eine Pflegezusatzversicherung notwendig.
Falls Sie in Deutschland eine Pflegezusatzversicherung besitzen, müssen Sie der Versicherung Ihre neue Situation mitteilen und prüfen, ob und welche Leistungen weiterhin in Anspruch genommen werden können.
Versicherungen prüfen und anpassen
Wenn Sie in Deutschland Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Zahnzusatzversicherung, Lebensversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung etc. haben, müssen Sie diese vor den Umzug in die Schweiz überprüfen.
Nicht alle Versicherungen werden zu den gleichen Konditionen die gleichen Leistungen anbieten können, wenn Sie im Ausland leben. Es gibt in jedem Fall sinnvolle Alternativen, damit Sie auch weiterhin optimalen Schutz genießen können.
Gerne beraten wir Sie bei allen Versicherungen, prüfen welche Versicherungen Sie weiterhin behalten können und welche Sie wechseln müssen. Buchen Sie einfach einen kostenfreien Bertaungstermin:
Abmeldungen in Deutschland
Vergessen Sie nicht, sich bei allen offiziellen Stellen abzumelden, bevor Sie in die Schweiz ziehen. Dazu gehören vor allem:
- Gemeinde
- Finanzamt
Aber auch einige Dienstleister sollten Sei rechtzeitig abmelden, um kosten und ärger zu vermeiden, den Sie aus der Ferne regeln müssen:
- Müll
- Strom
- Gas
- GEZ
Auch das Einrichten eines Nachsendeauftrags für die Post ist durchaus sinnvoll.
Umzug
Wenn Sie die Formalien erledigt haben, kann die konkrete Planung des Umzugs beginnen. Auch hierbei gibt es wieder so einiges zu beachten.
Zoll- & Einfuhrbestimmungen
Informieren Sie sich zu den aktuellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen. Es gibt Beschränkungen die zum Beispiel neue Möbel betreffen können, wenn diese weniger als sechs Monate alt sind.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Bestimmungen berücksichtigen, um Kosten beim Zoll zu vermeiden.
Liste der Umzugsgüter
Erstellen Sie eine genaue Liste aller Umzugsgüter, bevor Sie sich auf den Weg machen. Bei der Einfuhr kann Ihre Liste geprüft werden und etwaige Fragen zu bestimmten Gütern geklärt werden.
Umzugsunternehmen
Vergleichen Sie die Kosten und Bewertungen verschiedener Umzugsunternehmen. So können Sie sichergehen, dass Ihre Güter in guten Händen sind und heil dort ankommen, wo sie hinsollen.
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