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Grenzgängerberatung

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Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz

Versicherungen schützen uns vor gesundheitlichen und finanziellen Katastrophen. Für die Gesellschaft sind sie so wichtig, dass sie in der Schweiz und in Deutschland fest im Sozialversicherungssystem verankert sind.

Andere Versicherungen dagegen sind freiwillig. Das heißt jedoch nicht, dass sie weniger wichtig sind. Ein umfassender und ausgewogener Versicherungsschutz ist für jeden Menschen existenziell – auch wenn die individuellen Anforderungen unterschiedlich ausfallen können.

Wer eine Arbeitsstelle in der Schweiz antritt – als Grenzgänger oder als Aufenthalter – muss sich mit vorhandenen und neuen Versicherungen auseinandersetzen. Denn die Pflichtversicherungen in der Schweiz und die entsprechenden Leistungen unterscheiden sich von denen in Deutschland.

Alles aus einer Hand: unsere Leistung für Sie

Wir betreuen unsere Kunden ganzheitlich. So sorgen wir dafür, dass Sie die optimale Absicherung zu besten Konditionen erhalten. Sie als Mensch mit Ihrer individuellen Situation stehen dabei immer im Mittelpunkt.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

Kundenorientierte, kostenfreie Beratung

Unabhängige Experten sorgen für optimale Absicherung

Wir sind auf die besondere Situation von Grenzgängern und Aufenthaltern spezialisiert

Ein persönlicher Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie!

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung in der Schweiz ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig über die Optionen und möglichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten zu informieren.

Grenzgänger haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Sie können dann aus drei Varianten wählen:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung in der Schweiz (KVG)
  2. Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland
  3. Private Krankenversicherung in Deutschland

Aufenthalter, haben kein Optionsrecht und müssen sich in einer Schweizer Krankenversicherung nach KVG versichern.

Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen ergänzen die Krankenversicherung sinnvoll je nach individueller Situation.

Da sich die Krankenversicherung in der Schweiz von der in Deutschland unterscheidet, schließen viele Grenzgänger eine Pflegezusatzversicherung ab. Auch die Zahnzusatz- und Krankenhauszusatzversicherungen sind bei Grenzgängern beliebt.

Wenn Sie in Deutschland bereits Krankenzusatzversicherungen haben, sollten Sie prüfen, ob diese auch in der Schweiz und als Grenzgänger Gültigkeit haben. Nicht alle Versicherungen sind auch in der Schweiz gültig!

Sie können dazu direkt die Versicherung kontaktieren, den Makler Ihres Vertrauens oder direkt bei uns einen Termin mit unseren Grenzgänger-Experten buchen. Wir sind auf diese Themen spezialisiert.

Sozialversicherung

Wer in der Schweiz arbeitet ist dort automatisch sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden direkt vom Bruttolohn einbehalten. Dies betrifft

  • AHV / IV / EO (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invaliditätsversicherung und Erwerbsersatzordnung)
  • BVG (Pensionskasse)
  • UVG / NBU (Unfallversicherung)
  • ALV (Arbeitslosenversicherung)

Selbstverständlich haben Sie im Schadenfall Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Schweiz beenden haben sie zudem Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse.