X

Grenzgängerberatung

5.0
Basierend auf 333 Bewertungen
powered by Google
js_loader

Schweizer Rente für Grenzgänger

Aktualisiert am

Das Schweizer Rentensystem besteht aus drei Säulen. Alle Arbeitnehmer in der Schweiz sind dazu verpflichtet, in die Schweizer Rentenversicherung einzubezahlen. Dies gilt auch für Grenzgänger.

Bei Eintritt ins das Rentenalter haben auch Grenzgänger Anspruch auf die Schweizer Rente.

So funktioniert die Rente in der Schweiz

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist in drei Bereiche unterteilt und wird als Drei-Säulen-System bezeichnet. Die erste und zweite Säule sind obligatorisch und sollen den Existenzbedarf und die gewohnten Lebenshaltungskosten abdecken.

Wie auch in Deutschland ist die obligatorische Vorsorge in der Regel jedoch nicht ausreichend.

Die dritte Säule umfasst daher die private Vorsorge. Sie deckt die entstehende Versorgungslücke bei der Rente in der Schweiz ab und sorgt für finanzielle Entlastung.

Drei Säulen der Rente Schweiz

Erste Säule (AHV)

Die erste Säule des Schweizer 3-Säulen-Systems ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Sie ist „eine mit Ausnahme der Ergänzungsleistungen obligatorische umlagefinanzierte Versicherung für die ganze Bevölkerung, zur Existenzsicherung und Vermeidung von Armut“ (Quelle).

Im Falle von hohem Alter oder bei Tod des Arbeitnehmers soll sie den Ausfall an Arbeitsverdienst abdecken.

Zu den Leistungen der 1. Säule gehören: 

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Ergänzungsleistungen

Alle Arbeitnehmer sind in der AHV versichert und erhalten den AHV Ausweis in der Schweiz. Auch Grenzgänger erhalten den AHV Ausweis und die AHV Nummer, die der Sozialversicherungsnummer entspricht.

Zweite Säule (BVG)

Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge.

Zu ihr gehören „kapitalgedeckte Versicherungen für die berufstätige Bevölkerung zur Deckung der gewohnten Lebenshaltungskosten“. Sie ist wie die erste Säule obligatorisch und besteht aus:

  • Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge (landläufig Pensionskasse genannt)
  • Leistungen aus der überobligatorischen beruflichen Vorsorge (Einbau von freiwilligen Zusatzleistungen in der beruflichen Vorsorge)
  • Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Zusatzversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Krankentaggeldversicherung

(Quelle)

Das Guthaben in der zweiten Säule wird von den Pensionskassen des Arbeitgebers verwaltet und mit mindestens 1% verzinst.

Wer vor dem Eintritt ins Rentenalter die Arbeit in der Schweiz beendet, hat keinen sofortigen Anspruch auf die Pensionsleistungen. Die Ersparnisse werden stattdessen auf ein sogenanntes Freizügigkeitskonto übertragen.

Freizügigkeitskonten werden zu 0% verzinst. Eine lohnenswerte Alternative sind daher Freizügigkeitsstiftungen, die das Guthaben aus der Pensionskasse stattdessen in Wertpapiere anlegt.

Eine Vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse ist in Ausnahmefällen möglich.

Dritte Säule (private Vorsorge)

Die dritte Säule des Schweizer Sozialversicherungssystems besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil (3a) umfasst Vorsorgeleitungen, die zweckgebunden für die Finanzierung des Alters sind. Diese werden staatlich gefördert, sodass sie steuerabzugsfähig sind. In der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) werden die rechtlichen Details geregelt.

Die zweite Form der privaten Vorsorge (3b) besteht aus Vorsorgearten, die nicht zweckgebunden sind. Das heißt, es handelt sich zum Beispiel um Kapitalanlagen, auf die prinzipiell jederzeit Anspruch besteht und die nicht eindeutig nur für die Finanzierung des Alters vorgesehen sind.

Grenzgänger haben keinen Zugang zur dritten Säule des Rentensystems in der Schweiz und können daher auch nicht von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Eine Alternative für Grenzgänger bietet daher die Direktversicherung, die mit der Säule 3a in der Schweiz vergleichbar ist.

Rentenabkommen Deutschland – Schweiz

Dank eines bilateralen Abkommens können Menschen, die in der Schweiz gearbeitet haben und in Deutschland leben eine Rente aus der Schweiz beziehen. Dies betrifft sowohl die AHV-Rente, wie auch die Pensionskasse und private Vorsorge.

Das Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz sorgt daher dafür, dass Grenzgänger in diesen Fällen zwei Renten – eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland – beziehen können.

Fazit zur Rente und Altersvorsorge in der Schweiz für Grenzgänger

Grenzgänger sind wie alle Arbeitnehmer in der Schweiz im Schweizer Sozialversicherungssystem gut untergebracht.

Sie haben dadurch Anspruch auf Leistungen aus der Rentenversicherung entsprechend der erbrachten Leistungen und Arbeitsjahre.

Grenzgänger müssen sich zudem jedoch um die private Vorsorge kümmern, da sie hier sozusagen „zwischen den Systemen“ stehen und nur bedingt die Vorteile erhalten, die Schweizer erhalten.

Eine Direktversicherung ist eine der steuerlich besonders interessanten Möglichkeiten, die private Altersvorsorge zu sichern.

Bei Fragen zur Auszahlung und Anlage der Pensionskasse sowie der Altersvorsorge, können Sie einfach eine kostenfreie Beratung mit uns buchen.

Kostenfreie Beratung zu Pensionskasse und Vorsorge

Häufig gestellte Fragen

Was bietet die Rente in der Schweiz?

Die Rente in der Schweiz ist auf drei Säulen aufgebaut. Die erste Säule deckt das Existenzminimum ab und schützt vor Armut. Die zweite Säule erhält den gewohnten Lebensstandard. Die dritte Säule ist die private Vorsorge.

Wie hoch ist die Rente in der Schweiz?

Die Höhe der Rente in der Schweiz lässt sich anhand der Höhe der Einzahlungen und der Arbeitsjahre in der Schweiz berechnen. Die minimale Altersrente aus der ersten Säule (AHV) beträgt 1.225 CHF, die maximale AHV-Rente 2.450 CHF.

Wer erhält die Schweizer Rente?

Alle Arbeitnehmer in der Schweiz zahlen in die Rentenversicherung ein und haben Anspruch auf die Rente entsprechend der Höhe der Einzahlungen und der Anzahl an Jahren.

Wann wird die Schweizer Rente ausbezahlt?

Das Rentenalter in der Schweiz liegt bei 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Die reguläre Auszahlung der AHV-Rente ist frühestens fünf Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter möglich. Eine vorzeitige Auszahlung der Pensionskasse ist in einigen Ausnahmefällen möglich.

Gibt es die Schweizer Rente für Grenzgänger?

Ja, auch Grenzgänger erhalten eine Schweizer Rente entsprechend der Höhe ihrer Einzahlungen und der Jahre, die sie in der Schweiz gearbeitet haben.

Keine Neuigkeiten mehr verpassen!

Über 1.000+ Grenzgänger erhalten bereits monatlich hilfreiche Tipps und aktuelle Informationen zum Arbeiten in der Schweiz direkt in ihr Email-Postfach.

Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Sie können sich jederzeit wieder abmelden.

Ihre Anmeldung ist fehlgeschlagen. Bitte versuchen Sie es erneut.
Sie haben sich erfolgreich angemeldet. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.

Newsletter Anmeldung

Autor: Holger Kosmund

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

Termin buchen