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Grenzgängerberatung

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Bewilligung Schweiz: Welche Optionen gibt es?

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Aktualisiert am

Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im zuständigen Kanton beantragt. Welche Aufenthaltsbewilligung Sie erhalten können, erfahren Sie hier.

Wer benötigt eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz?

Alle Arbeitnehmer aus dem Ausland benötigen eine Aufenthaltsbewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können.

Arbeitnehmer aus den EU/EFTA-Staaten können jedoch bis zu 90 Tage pro Jahr auch ohne Aufenthaltstitel in der Schweiz arbeiten.

Sobald diese Zeit jedoch überschritten wird, muss eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung beantragt und natürlich auch genehmigt werden.

Es gibt vier Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz, die in Frage kommen:

  • L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
  • G-Bewilligung (Grenzgänger)
  • B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung)
  • C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)

L-Bewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA)

Die L-Bewilligung ist für Arbeitsverhältnisse von bis zu zwölf Monaten gedacht.

Die Gültigkeit der sogenannte Kurzaufenthaltsbewilligung ist direkt an die Länge des Arbeitsvertrags gekoppelt und endet sofort mit dessen Ende.

Bei Arbeitsverhältnissen von bis zu 3 Monaten wird keine Bewilligung benötigt, jedoch muss das Arbeitsverhältnis dem Kanton gemeldet werden.

Auch bei kurzen Arbeitsverhältnissen in der Schweiz sind Sie als Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine entsprechende Krankenversicherung für Grenzgänger abzuschließen.

G-Bewilligung (Grenzgänger-Bewilligung EU/EFTA)

Die G-Bewilligung ist für Menschen, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, sogenannte Grenzgänger.

Grenzgänger pendeln täglich zwischen ihrem Wohnort in Deutschland und ihrem Arbeitsplatz in der Schweiz. Das heißt, sie kehren täglich an ihren Wohnort in Deutschland zurück.

Eine Ausnahme bilden Wochengrenzgänger, auch Wochenaufenthalter genannt. Sie kehren aufgrund des langen Arbeitsweges nur an den Wochenenden nach Deutschland zurück. Auch sie können die G-Bewilligung erhalten.

Die G-Bewilligung gilt für die Dauer des Arbeitsvertrages, der jedoch über mindestens zwölf Monate gehen muss.

Bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen muss die G-Bewilligung nach fünf Jahren erneuert werden.

Mehr Details zum Thema G-Bewilligung lesen Sie hier.

B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA)

Während die Grenzgänger-Bewilligung den Aufenthalt nur für die Arbeit zulässt, ermöglicht die B-Bewilligung oder Aufenthaltsbewilligung auch den Umzug in die Schweiz.

Die B-Bewilligung gilt für sogenannte Zuzügler oder Aufenthalter. Diese sind Arbeitnehmer, die auch ihren Hauptwohnsitz und damit ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz verlegen. Sie wandern faktisch also aus.

Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, muss der Arbeitsvertrag mindestens eine Laufzeit von einem Jahr haben.

Die Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz gilt ebenfalls für die Dauer des Arbeitsvertrages, maximal jedoch fünf Jahre. Nach diesen fünf Jahren kann eine Niederlassungsbewilligung beantragt werden.

C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung EU/EFTA)

Nach fünf jährigem Aufenthalt in der Schweiz können EU-Bürger eine Niederlassungsbewilligung beantragen.

Diese ist dann nicht mehr direkt vom Arbeitsvertrag abhängig und hat eine uneingeschränkte Gültigkeit.

Vor- und Nachteile der Bewilligungen für die Schweiz

Jede Variante der Arbeitsbewilligung in der Schweiz birgt Vor- und Nachteile. Ein Umzug in die Schweiz kann zum Beispiel aufgrund der niedrigen Steuern attraktiv wirken, zieht jedoch eine ganze Reihe an Ummeldungen, Neuanmeldungen und hohe Lebenshaltungskosten mit sich, die den Vorteil schnell relativieren können. Eine kurze Übersicht finden Sie hier:

VorteileNachteile
Ausweis L
(Kurzaufenthaltsbewilligung)
– Anreise DE-CH möglich
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Versteuerung in Deutschland
Ausweis G
(Grenzgängerbewilligung)
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– günstige Zusatzversicherungen
– KFZ-Zulassung & -Versicherung in DE
– Versteuerung in Deutschland
Ausweis G
(Wochenaufenthalter)
– Versteuerung in CH (60-Tage-Regelung)
– Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
Ausweis B
(Aufenthaltsbewilligung)
– Versteuerung in CH (ca. 15-20%)– nur bedingte Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Übersiedelung
– KFZ-Ummeldung
– Führerschein ummelden
Ausweis C
(Niederlassungsbewilligung)
– Versteuerung in CH (ca. 15-20%)– nur bedingte Aufrechterhaltung deutscher Versicherungen
– Übersiedelung
– KFZ-Ummeldung
– Führerschein ummelden

Antrag und Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung

Die Anfrage für die Erteilung der Bewilligung für Grenzgänger wird üblicherweise vom Arbeitgeber bei der kantonalen Behörde eingereicht.

In einigen Fällen kann es auch zu Ihrer Pflicht, also des Arbeitnehmers gehören, die Anfrage einzureichen.

Da sich die Anforderungen von Kanton zu Kanton unterscheiden können, sollten Sie direkt bei Ihrem zuständigen Kanton (Ort des Arbeitsplatzes) Informationen zum Prozess und zu den benötigten Unterlagen anfragen.

Die Art der erteilten Bewilligung hängt auch von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses in der Schweiz ab.

Ausländerausweis Schweiz

Der umgangssprachlich sogenannte „Ausländerausweis“ in der Schweiz bezeichnet die Aufenthaltsbewilligungen, wie sie hier oben erklärt werden. Seit November 2019 wird der „Ausländerausweis“ im Kreditkartenformat ausgegeben. Bis November 2021 soll der Wechsel zu diesem Format abgeschlossen sein.

Erhalten sollen diesen Ausweis alle in der Schweiz arbeitenden Bürger der EU/EFTA Staaten und Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die eine Grenzgängerbewilligung für die Schweiz haben. Informationen zu den Daten für die verschiedenen Bewilligungen und den Kantonen finden Sie hier.

Hinweis: Denken Sie an die richtige Krankenversicherung, wenn Sie sich dazu entscheiden eine Arbeitsstelle in der Schweiz anzutreten. Gerne beraten wir sie persönlich und unverbindlich über Ihre Optionen.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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