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Grenzgängerberatung

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Was bedeutet der Corona-Virus für Grenzgänger?

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Aktualisiert am

Lesezeit ca. 3 Minuten

Keine Krise hat bisher so drastische Maßnahmen erfordert wie die aktuelle Corona-Krise. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und damit die Folgen der Krankheit COVID-19 einzudämmen, werden nun viele Grenzübergänge geschlossen oder stärker kontrolliert und Reisende, die „ohne triftigen Grund“ die Grenze überqueren aufgehalten. Das gilt auch für die Grenzübergänge zwischen Deutschland und der Schweiz.

Grenzübergänge zur Schweiz geschlossen

Pendler, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, finden derzeit viele kleinere Grenzübergänge geschlossen vor. Schranken und Poller blockieren den Verkehr zwischen Deutschland und der Schweiz.

Offen bleiben laut Südkurier lediglich die folgenden Grenzübergänge:

  • Konstanz K-Tor
  • Konstanz Autobahn
  • Rielasingen
  • Öhningen
  • Gailingen West
  • Bietingen
  • Waldshut
  • Laufenburg
  • Erzingen
  • Lottstetten
  • Jestetten
  • Bad Säckingen

Zeil der Grenzschließungen ist der effektive Einsatz des Grenzpersonals zur Kontrolle der Grenz-Reisenden. Grundsätzlich ist der Grenzübertritt für Reisende derzeit untersagt, ausgenommen davon sind der Warenverkehr und Berufspendler.

Grenzgänger-Nachweis für Berufspendler

Die Grenze bleibt für Berufspendler zwischen Deutschland und der Schweiz geöffnet. Arbeitnehmer sollten sich von Ihrem Arbeitgeber einen Passierschein für Grenzgänger ausstellen lassen, um einen problemlosen Grenzübertritt zu gewährleisten.

Auch mit Nachweis der Tätigkeit in der Schweiz ist mit schwerem Stau und Verzögerungen an der Grenze zu rechnen.

Unternehmen beantragen Kurzarbeitszeit

Viele Schweizer Unternehmen haben bereits Kurzarbeitszeit beantragt. Die Schweiz hat den Arbeitgebern auf Grund der Corona-Krise zudem einfacher gemacht Kurzarbeitszeit voranzumelden.

Die Anmeldung zur Kurzarbeitszeit ist eine Maßnahme, die Kündigungen von Arbeitnehmern in Krisenzeiten weitgehend vermeiden soll. Sie ermöglicht Arbeitgebern die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer um bis zu 90% zu reduzieren, ohne das Gehalt der Arbeitnehmer drastisch zu kürzen.

Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeitszeit beim Kanton anmelden. Wird der Antrag genehmigt, werden 80% des Gehaltsausfalls übernommen.

Beispiel: Wenn die Arbeitszeit auf 50% reduziert wird, zahlt der Arbeitgeber weiterhin 50% des Gehalts. 80% der zweiten 50% werden von den Schweizer Behörden übernommen. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies also nur eine kleine Gehaltseinbuße.

Arbeitnehmer müssen zur Beantragung der Kurzarbeitszeit nichts weiter tun, der Arbeitgeber benötigt jedoch die Zustimmung der Arbeitnehmer.

Was passiert wenn es doch zur Kündigung kommt?

Sollte es aufgrund des Corona-Virus dennoch zur Kündigung und Entlassung kommen, müssen sich Grenzgänger beim Arbeitsamt an Ihrem Wohnort Arbeitslos melden. Grenzgänger haben den Vorteil, dass Sie dennoch auf Unterstützung der Schweiz bei der Arbeitssuche setzen können.

Falls es aufgrund der Kündigung zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kommen sollte, wird diese in der Regel in der Schweiz bearbeitet. Für Grenzgänger kann dies sehr kostspielig werden, weshalb eine Rechtsschutzversicherung zu erwägen ist. Dabei ist zu beachten, dass die meisten Deutschen Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz nicht wirksam sind. Achten Sie daher bei der Wahl auf ein Produkt, das Grenzgänger auch in der Schweiz absichert. Gerne können Sie uns für eine Beratung zum Thema Grenzgänger Rechtsschutz kontaktieren.

Krankmeldung wegen COVID-19

Aus rationaler Sicht der Krankenversicherungen ist der Corona-Virus eine Krankheit wie jede andere auch. Das bedeutet, dass Sie auch bei Erkrankung an COVID-19 regulär abgesichert sind. Da der Verlauf der Krankheit die Zeit der Lohnfortzahlung überschreiten kann, kann es sich lohnen Ihre aktuellen Policen zu prüfen.

Beachten Sie, dass die Lohnfortzahlung in der Schweiz im ersten Arbeitsjahr bei lediglich 3 Wochen liegt. Danach „für einen angemessenen Zeitraum“. Prüfen Sie daher, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung haben.

Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich eine persönliche Krankentagegeldversicherung in Erwägung zu ziehen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema persönlich und unabhängig.

Klicken Sie hier, um einen Beratungstermin zur Krankentagegeld-Versicherung zu vereinbaren.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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