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Grenzgängerberatung

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AHV Ausweis Schweiz für Grenzgänger

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Stand:

Was ist der AHV Ausweis?

Der AHV Ausweis in der Schweiz bestätigt die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung. Alle Arbeitnehmer erhalten einen AHV Ausweis, wenn sie eine Arbeit in der Schweiz aufnehmen.

Dies gilt auch für Grenzgänger, denn auch die Berufspendler, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, sind in der Schweizer Sozialversicherung erfasst.

Der kreditkartengroße AHV Ausweis beinhaltet neben der AHV Nummer alle wichtigen Informationen des Versicherten wie Name und Geburtsdatum.

Was ist die AHV?

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (kurz AHV) ist die erste Säule der Sozialversicherung in der Schweiz.

Durch die AHV soll der Einkommensausfall wenigstens teilweise kompensiert werden, der durch Alter oder Ableben der versicherten Person entsteht. Die AHV unterstütz daher nicht nur den Versicherten, sondern auch dessen Familie ab.

Sie soll eine finanzielle Grundsicherung im Rentenalter bieten. Ebenso wie in Deutschland funktioniert die AHV in der Schweiz nach dem Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet, dass aktuelle Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die aktuellen Rentner finanzieren. Durch diese Leistung erhalten die Arbeitnehmer dann ebenfalls Anspruch auf entsprechende finanzielle Leistungen im Rentenalter.

Die AHV ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer in der Schweiz. Also auch für Grenzgänger. Die Beiträge werden – anders als die Krankenversicherung – direkt durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn abgeführt.

Benötigen Grenzgänger den AHV Ausweis?

Jeder Arbeitnehmer, also auch Grenzgänger, sind in der Schweiz in der Sozialversicherung abgesichert.

Der AHV Ausweis selbst ist nur ein Nachweis der Versicherung. Bei Eintritt in die Sozialversicherung in der Schweiz wird eine AHV-Nummer vergeben. Diese wird nur einmal erteilt und bleibt das ganze Leben lang bestehen.

Die AHV-Nummer ist zentral gespeichert und verändert sich auch nicht bei Änderungen der Lebensumstände (wie zum Beispiel Heirat) oder bei Verlust des AHV-Ausweises.

Wer in der Schweiz nach KVG Krankenversichert ist, erhält eine Krankenversichertenkarte, die ebenfalls die AHV-Nummer enthält.

Wo finde ich meine AHV Nummer?

Die AHV Nummer ist eine 13-stellige Nummer, die Sie auf Ihrem Versicherungsausweis finden. Sie setzt sich zusammen aus:

  • dreistelliger Code für die Schweiz (756)
  • neun Zufallsnummern
  • einer Prüfziffer

Die AHV-Nummer dient auch als Sozialversicherungsnummer.

Sollten Sie keinen Versicherungsausweis haben, finden Sie die Sozialversicherungsnummer auch auf Ihren Lohnzetteln oder der Krankenversichertenkarte.

Auch Ihr Arbeitgeber sollte die Informationen vorliegen haben, sodass Sie im Zweifelsfall auch dort nachfragen können, um Ihre AHV-Nummer zu finden.

Wo kann ich den AHV Ausweis beantragen?

Der Versicherungsausweis kann bei der Informationsstelle AHV/IV beantragt werden. Sie können dieses Formular zur Erstbeantragung oder bei Verlust des AHV-Ausweises nutzen.

Wer in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von der Krankenkasse eine Krankenversicherungskarte. Die Inhalte dieser Karte sind identisch mit dem Versicherungsausweis. Dieser muss daher nicht beantragt werden.

Wer keine Schweizer Krankenversicherungskarte einer Schweizer Krankenversicherung besitzt, sollte eine Schweizer Versicherungskarte beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Grenzgänger oder Zuzügler, die von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreit und im Ausland versichert sind.

Jede versicherte Person kann jedoch einen Versicherungsausweis beantragen.

Wie kann ich den Versicherungsausweis beantragen?

  1. Gehen Sie auf die Website der Informationsstelle AHV/IV und wählen Sie das Formular „Anmeldung für einen Versicherungsausweis“ aus.
  2. Geben Sie Ihre Personalien an
  3. Geben Sie die Personalien Ihrer Eltern an
  4. Geben Sie den Grund des Antrags an (z.B. „Grenzgänger“)
  5. Drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es
  6. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises an (z.B. Familienausweis, Personenstandsausweis oder Familienschein, Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein, ID, Reisepass, Ausländerausweis)
  7. Reichen Sie das Formular ein:
    • Wenn Sie Arbeitnehmer sind, reichen Sie das Formular bei Ihrem Arbeitgeber ein.
    • Als Selbstständiger oder Nichterwerbstätiger wenden Sie sich an Ihre Ausgleichskasse, bei der Sie die Sozialleistungen abrechnen.
    • In allen anderen Fällen wenden Sie sich an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnorts.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

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