Wenn Sie überlegen, zukünftig in der Schweiz ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist ein Blick in das Schweizer Arbeitsrecht vorab sicherlich richtig. Einen Überblick darüber, wie das Arbeitsrecht in der Schweiz geregelt ist, finden Sie hier.
Grundsätzlich ist das Arbeitsrecht in der Schweiz von den internationalen Abkommen geprägt, die die Schweiz ratifiziert hat. Dazu gehören unter anderem das Europäische Übereinkommen über die Arbeitszeit, das Übereinkommen der Internationalen Organisation für Migration über den Schutz von Migrantenarbeitnehmern und das Übereinkommen über die Rechte von Kindern.
Inhalt
Regelungen des Schweizer Arbeitsrechts
Obligationenrecht
Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist im sogenannten Obligationenrecht geregelt. Das Obligationenrecht ist das Recht, das für Verträge und Schuldverhältnisse zwischen Privatpersonen und Unternehmen in der Schweiz gilt. Die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz sind also hier geregelt.
Zu den allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz gehören unter anderem die Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Kündigung, zur Entlohnung und zu den Arbeitszeiten. Diese gesetzlichen Vorschriften gelten für alle Unternehmen in der Schweiz. Die einzelnen Kantone können zusätzliche, kantonale Vorschriften erlassen.
Arbeitsgesetz (ArG)
Das Arbeitsgesetz (ArG) sowie seine Verordnungen regeln den Schutz des Arbeitnehmers. Hier werden Dinge wie Arbeitsdauer, Ruhezeiten oder Arbeitsschutzvereinbarungen für bestimmte Personengruppen geregelt.
Beim Arbeitsgesetz handelt es sich um öffentliches Recht, das heißt, es wird von den Behörden (Bund und Kantone) erlassen und von den Gerichten angewendet.
Das Schweizer Arbeitsrecht kennt keine tarifvertragliche Regelung der Arbeitszeiten. Die Höchstarbeitszeit ist jedoch im Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel geregelt. Danach darf die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel maximal 45, je nach Branche bis zu 50 Stunden betragen. Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 10 Stunden betragen. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen muss ein Ruhezeitraum von mindestens 11 Stunden liegen.
Der Kündigungsschutz ist ebenfalls im Arbeitsvertragsgesetz geregelt. Dieser Schutz gilt für alle Angestellten in der Schweiz, unabhängig davon, ob sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben oder nicht. Die Kündigungsfristen richten sich dabei nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Der Gesamtarbeitsvertrag regelt alle Bestimmungen, die für eine bestimmte Branche gelten. Die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) schließen den GAV ab. In der Schweiz gibt es über 70 GAVs, die von den verschiedenen Branchenverbänden abgeschlossen wurden.
Hier werden unter anderem Dinge geregelt, wie:
- Lohn, 13. Monatslohn, Entschädigungen,
- Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Mutterschaft
- Arbeitszeitvorschriften
- Erweiterung des Kündigungsschutzes
Die Gesamtheit der GAVs ist für die jeweilige Branche nicht zwingend. Jedoch wurden einzelne Gesamtarbeitsverträge vom Bundesrat oder von den Kantonen als zwingend deklariert und müssen dementsprechend angewendet werden. Hier lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Seite der SECO, hier sind alles geltenden Gesamtarbeitsverträge aufgelistet.
Gleichstellungsgesetz (GlG)
Seit dem 1. Juli 1996 gilt in der Schweiz auch das Gleichstellungsgesetz (GlG). Dieses Gesetz soll die Gleichstellung der Frauen und Männer am Arbeitsmarkt fördern. Danach dürfen Männer und Frauen grundsätzlich nicht unterschiedlich behandelt werden. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung oder aufgrund einer unterschiedlichen Situation der Betroffenen (z.B. Mutterschaft) gerechtfertigt sind.
Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt die Bereiche private Arbeitsvermittlung, öffentliche Arbeitsvermittlung sowie den Themenkomplex Personalverleih.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, also des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Der Vertrag darf dem GAV nicht widersprechen jedoch können hier individuelle Abstimmungen aufgeführt werden.
Fazit
Grundsätzlich ist im Schweizer Arbeitsrecht für vieles gesorgt. Es gibt klare Regelungen und Gesetze, die sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern Rechte und Pflichten zuweisen. Dadurch ist für beide Seiten eine gewisse Sicherheit gegeben. Dennoch ist es ratsam, sich immer wieder über die aktuell gültigen Gesetze zu informieren, da diese sich laufend ändern können.
Einen umfassenden Überblick über die Bestimmungen und geltenden Gesetze finden Sie auf der Homepage der SECO – Staatssekretariat für Wirtschaft.