Neue Prämien ab Januar 2025! Jetzt wechseln und bis zu 1.934,30 CHF sparen! (hier klicken)

X

Grenzgängerberatung

5.0
Basierend auf 382 Bewertungen
powered by Google
js_loader

Heilpraktiker Zusatzversicherung

Portrait von Grenzgaenger Schweiz Berater Holger Kosmund

Holger Kosmund

Aktualisiert am

Lesezeit ca. 3 Minuten

Die Schweizer Krankenversicherung beinhaltet einige Leistungen bei Heilpraktikern und alternativer Medizin. Eine Zusatzversicherung ist jedoch in vielen Fällen sinnvoll. Was ist in der Grundversicherung abgedeckt? Und wann lohnt sich eine Heilpraktiker Zusatzversicherung?

Kostenerstattung durch die Grundsicherung?

Der Gang zum Heilpraktiker ist in unserer modernen Gesellschaft wichtiger denn je geworden. In Zeiten der steigenden Anzahl an psychosomatischen Leiden, gepaart mit immer mehr Zeitdruck, dem Ärzte ausgesetzt sind, steigt der Wunsch nach einer ganzheitlichen Betrachtung von Krankheiten und Leiden.

Von daher ist es nicht weiter verwunderlich, dass etwa 70% der Schweizer Bevölkerung bereits Erfahrungen mit alternativer Medizin gemacht hat. War es früher Gang und Gebe, dass diese Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden mussten, wurde der Wunsch der Bevölkerung lauter, auch alternative Heilmethoden in den Leitungsapparat der Krankenkassen aufzunehmen. Dem wurde nun stattgegeben und nun sind in der Schweizer Grundversicherung neben Leistungen der Schulmedizin auch folgende Leistungen enthalten:

  • Anthroposophische Medizin
  • Homöopathie
  • Neuraltherapie
  • Phytotherapie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Jedoch muss hierbei bedacht werden, dass die Kostenübernahme für solche Behandlungen begrenzt ist. Sollten Sie also regelmäßig Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen, kann es schnell passieren, dass das Kontingent ausgeschöpft ist und sie doch Zahlungen aus eigener Tasche tätigen müssen.

Nur durch ausgewählte Therapeuten

Ein weiterer Aspekt schränkt die Auswahl an heilpraktischen Behandlungsmöglichkeiten, die durch die Grundsicherung übernommen werden, ein. Die Kosten einer Therapie werden nur erstattet, wenn der Therapeut im Besitz eines entsprechenden Fachausweises ist.

Das eidgenössische Diplom

Ein Abschluss der höheren Fachprüfung befähigt einen Heilpraktiker, das eidgenössische Diplom zu erwerben. Mit diesem kann anschließend eine Praxis eröffnet werden und die Behandlungskosten werden im Rahmen der Grundversicherung übernommen. Allerdings setzt auch hier die Kostenerstattung wieder ein Limit, so dass etwaige Folgebehandlungen oder weiterführende Leistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Idee hinter diesem Diplom ist eine Vereinheitlichung der Heilpraktikerausbildung und dadurch letzten Endes auch eine Qualitätssicherung. Schwarze Schafe mit einer unzureichenden Ausbildung sollen durch diese Maßnahme aussortiert werden. In einigen Kantonen wird zudem eine Arbeitslizenz seitens der Heilpraktiker verlangt.

Doch nicht alle Heilpraktikerverbände sind dieser neuen Idee zugetan. So gibt es innerhalb der Verbände durchaus Meinungsverschiedenheiten über die gelehrten Verfahren und Voraussetzungen. Und so ist es momentan so, dass viele Heilpraktiker dieses Diplom noch nicht besitzen, oder kein Interesse daran haben.

Grenzen der Grundsicherung – wann lohnt sich eine Zusatzversicherung?

Sinnvoll ist eine Zusatzversicherung auf jeden Fall, wenn Sie häufigere oder wiederkehrende Behandlungen bei einem Heilpraktiker durchführen lassen. Die Grundsicherung zahlt nur ein kleines Kontingent an Behandlungsstunden, ist dieses erschöpft, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Wünschen Sie eine Behandlung außerhalb des Leistungskatalogs der Grundsicherung, ist eine Zusatzversicherung ebenfalls ratsam. Das gilt auch, wenn der Heilpraktiker ihres Vertrauens nicht über ein eidgenössisches Diplom verfügt. Wenn das Vertrauensverhältnis zum Heilpraktiker aufgebaut ist, möchte man nicht wechseln, da dieser keine Kostenerstattung vornehmen kann.

Sie müssen sich auch darüber im Klaren sein, dass Heilleistungen, die von der Grundsicherung übernommen werden, medizinisch notwendig sein müssen. Hierzu zählen explizit keine präventiven Maßnahmen. Behandlungen, die Verspannungen lösen oder Maßnahmen zum Abbau von stressbedingten Erkrankungen werden hierbei außer Acht gelassen.

Fazit: Heilpraktiker Zusatzversicherung

Mittlerweile übernimmt in der Schweiz die Grundsicherung einige heilpraktische Leistungen, die früher nicht durch Krankenkassen erstattet wurden. Allerdings sind diese Leistungen auf ein bestimmtes Kontingent begrenzt und beziehen sich nur auf ausgewählte Therapien durch diplomierte Heilpraktiker.

Eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker ist jedoch sinnvoll, wenn Sie einen regelmäßigen oder intensiven Bedarf an Behandlungen haben. Insbesondere dann, wenn Sie eine bestimmte Therapieform oder einen bestimmten Heilpraktiker Ihres Vertrauens bevorzugen.

Präventive Leistungen und Behandlungen, die nicht unmittelbar medizinisch notwendig sind, werden durch die Grundsicherung nicht erstattet. In diesem Fall kommt eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker in Frage.

Holger Kosmund ist seit über 20 Jahren als unabhängiger Finanz- und Versicherungsberater im Raum Lindau am Bodensee tätig. Durch die Nähe zur Schweiz war er in dieser Zeit bereits vielen Grenzgängern bei der optimalen Absicherung und Vorsorge behilflich.

Termin buchen