Die Grenzgänger Krankenversicherung in einer Schweizer Krankenkasse ist aus vielen guten Gründen die beliebteste Variante der Versicherung für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten.
Vor allem die wesentlich günstigeren Versicherungsprämien, die zudem unabhängig von der Höhe des Einkommens sind, sprechen für diese Variante.
Zudem ermöglicht diese Variante aber nicht nur medizinische Behandlungen in der Schweiz, sondern dank Kooperationskasse und Formular E106 / S1 auch in Deutschland.
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Mit Schweizer Krankenversicherung in Deutschland zum Arzt: So funktioniert’s
Für Grenzgänger bedeutet der Wechsel in die Schweizer Krankenversicherung viele Vorteile. So sind die Prämien günstiger und einkommensunabhängig und die medizinische Versorgung in der Schweiz gesichert.
Doch möchten viele Grenzgänger weiterhin zu ihrem Hausarzt am Wohnort oder allgemein in Deutschland medizinisch versorgt werden.
Dank Formular E106 / S1 und Aushilfskasse bzw. Kooperationskasse ist dies auch kein Problem!
So geht’s:
- Das Formular E106 / S1 wird von der Schweizer Krankenkasse automatisch ausgestellt.
- Grenzgänger reichen das Formular bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland ein. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden und ist nun die sogenannte Aushilfs- oder Kooperationskasse.
- Bei Behandlungen in Deutschland erhalten Grenzgänger alle Sachleistungen und die Kooperationskasse rechnet mit der Schweizer Krankenkasse ab.
Behandlungen in Deutschland
Mit der Anmeldung bei der deutschen Kooperationskasse erhalten Grenzgänger, die in der Schweiz Krankenversichert sind eine deutsche Krankenversicherungskarte.
Bei Arztbesuchen und Behandlungen in Deutschland wird sie wie gewohnt vorgelegt und keine weiteren Zahlungen sind erforderlich.
Die Kooperationskasse rechnet die erbrachten Leistungen anschließend mit der Schweizer Krankenversicherung ab.
Grenzgänger können die Kooperationskasse in Deutschland frei wählen. Es kann also zum Beispiel die AOK, TK, DAK, Barmer, IKK, mhplus etc. gewählt werden. Viele Grenzgänger bleiben bei ihrer bisherigen Krankenkasse.
Kein Selbstbehalt bei Behandlungen in Deutschland mit Schweizer Krankenversicherung
Die Schweizer Krankenversicherung sieht eine Franchise in Höhe von in der Regel 300 Franken für Grenzgänger vor. Zudem gibt es einen Selbstbehalt von 10% bei bei Behandlungen in der Schweiz. Dieser ist bei maximal 700 Franken gedeckelt.
Der Selbstbehalt entfällt jedoch, wenn sich Grenzgänger in Deutschland behandeln lassen. Dies bietet Grenzgängern in der Schweizer Krankenversicherung einen weiteren finanziellen Vorteil.
Keine Geldleistungen der deutschen Krankenkassse
Die Deutsche Aushilfskasse übernimmt nur Sachleistungen nach Sozialgesetzbuch für Grenzgänger bei Behandlungen in Deutschland. Grund dafür ist, dass Geldleistungen in der Schweiz von anderen Trägern als der Krankenkassen übernommen werden.
Dies heißt jedoch nicht, dass Grenzgänger schlechter gestellt sind. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt in die Schweizer Sozialversicherung ein und ist daher zum Beispiel bei Unfällen durch die Unfallversicherung abgesichert und erhält Invalidenrente oder Hinterlassenenrente im Fall der Fälle. Viele Arbeitgeber schließen zudem eine freiwillige Tagegeldversicherung für alle Arbeitnehmer ab, die im Falle von langer Krankheit leistet.
Zusatzversicherungen gegen Versorgungslücken
Durch die Schweizer Krankenversicherung sind Grenzgänger also sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland abgesichert.
Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz sind die gesetzlichen Krankenkassen jedoch darauf ausgelegt, so viel wie nötig (aber so wenig wie möglich) zu leisten.
Das bedeutet zwar, dass die Versorgung in beiden Ländern ausgesprochen gut ist, wer jedoch höchwertigen Zahnersatz oder mehr Privatsphäre bei Klinikaufenthalten wünscht zahlt extra.
Zusatzversicherungen für Grenzgänger sind daher – ebenso wie für Arbeitnehmer in Deutschland – unbedingt zu empfehlen. Welche Versicherungen insbesondere notwendig sind, hängt auch von der individuellen Situation ab. Eine Grenzgängerberatung ist daher unbedingt zu empfehlen.
Keine Pflegeversicherung in der Schweiz
Während die Pflegeversicherung in Deutschland Pflicht ist und jeder Arbeitnehmer automatisch versichert ist und einzahlt, ist dies in der Schweiz nicht der Fall.
Obwohl über die Hälfte aller Arbeitnehmer im Laufe ihres Lebens Pflegebedürftig werden, sieht die Schweiz noch keine obligatorische Pflegeversicherung vor. Diese wichtige Versorgungslücke kann und sollte jedoch gerade bei jungen Menschen für einen geringen Betrag geschlossen werden.
Vergleich der Krankenversicherungen für Grenzgänger
Die Grundleistungen der Krankenversicherungen für Grenzgänger sind gesetzlich geregelt und daher bei allen Krankenkassen gleich.
Ein Vergleich lohnt sich daher besonders bezüglich der Preise und der Zusatzleistungen. In unserem kostenfreien online Vergleich erhalte Sie daher einen optimalen Überblick über den Versorgungsumfang und die unterschiedlichen Optionen.